Laut EEG 2023 können Kommunen mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden. Bei einer 50 Megawatt PV-Freiflächenanlage entstehen so schnell Beiträge von 100.000 Euro pro Jahr, die regelmäßig in den Haushalt der Gemeinde fließen.
Die Kommunalbeteiligung gilt nach § 6 EEG sowohl für neue oder repowerte als auch für bestehende PV-Freiflächenanlagen und bezieht sich auf die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Ein neuer Mustervertrag vereinfacht es allen Akteuren, die Kommunalbeteiligung rechtssicher umzusetzen. Der Vertrag kann kostenfrei unter www.sonne-sammeln.de/mustervertrag heruntergeladen werden.
Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne): „Ab 2026 plant die Bundesregierung einen jährlichen Ausbau von 11 Gigawatt bei Solarparks. Das ist politisch auch dringend geboten und für die Branche machbar. Uns ist wichtig, dass die Menschen in den Standortkommunen, Landwirte und die Biodiversität von Photovoltaik profitieren. Eine bessere Beteiligung an der Energiewende stärkt strukturschwache Regionen und sorgt für Akzeptanz.“
Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB): „Die Zahlung ist wichtig für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort, auf die wir zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im Bereich bei Photovoltaik angewiesen sind. Anlässlich der Veröffentlichung der Musterverträge weisen wir darauf hin, dass nun auch eine finanzielle Beteiligung der Kommunen für bestehende Anlagen erfolgen soll und dass die Zahlungen unabhängig von einer Förderung durch das EEG vereinbart werden sollten. Die Betreiber sollten den betroffenen Gemeinden nun schnell ein Angebot unterbreiten und dazu beitragen, dass die finanzielle Beteiligung ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt werden kann.“
Dr. Wieland Lehnert, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH): „Um Rechtssicherheit sowohl für die Anlagenbetreiber als auch für die Kommunen zu gewährleisten, ist die vertragliche Umsetzung der Kommunalbeteiligung von großer Bedeutung. Mit dem aktualisierten Mustervertrag wird sichergestellt, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigt werden. Mit dem ebenfalls aktualisierten Beiblatt erhalten die Akteure außerdem Informationen zu allen (Rechts-)Fragen des Vertrages. Damit wird die Umsetzung der Akzeptanzsteigerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Praxis wesentlich erleichtert.“
Mustervertrag kostenfrei herunterladen
Unter www.dstgb.de finden Sie den kostenfrei verfügbaren Mustervertrag, ein Beiblatt mit Erläuterungen zu den Vertragsinhalten und weitere Informationen zum rechtssicheren Vertragsschluss. Ab sofort gibt es zwei Verträge – einen für neue und repowerte Anlagen sowie einen vereinfachten Vertrag für Bestandsanlagen. Der bne hat die Entwicklung des Mustervertrags initiiert. An der Ausarbeitung haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) mitgewirkt.
Webinar zum Mustervertrag am 6. Juni von 10-11 Uhr
Gemeinsam mit dem DStGB und der Kanzlei bbh stellt der bne den genauen Ablauf der Kommunalbeteiligung am 6. Juni Schritt für Schritt vor. Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei.
>> Programm und Anmeldung