Ziel der Verordnung ist es, unnötigen Energieverbrauch und eine Mangelsituation zu vermeiden. Enthalten sind insbesondere folgende Maßnahmen:
- Gebäudeeigentümer und -Eigentümerinnen sind verpflichtet, in den nächsten beiden Jahren Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen.
- Unternehmen sind verpflichtet, solche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unverzüglich umzusetzen, die im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Energieaudits als wirtschaftlich identifiziert wurden.
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und zum Ablauf des 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft.
Anmerkung des DStGB
Mit der EnSimiMaV wurde nunmehr auch die zweite Verordnung zu Energieversorgungssicherstellung verabschiedet. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) wurde direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestages oder des Bundesrates beschlossen und ist am 1. September 2022 in Kraft treten.