Energiekrise

Gebäudeenergiegesetz: Kommunale Spitzenverbände nehmen Stellung

Ziel des Gesetzes ist es, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Eine Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen gibt es nach dem neuen GEG-Entwurf nicht. Diese können auch nach dem 01.04.2024 weiter betrieben und repariert werden. Bei Neu-bauten müssen allerdings Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dasselbe gilt im Havariefall, wenn also eine alte Heizung nicht mehr repariert werden kann. Da Wärmepumpen oft allerdings nicht sofort lieferbar sind, ist in solchen Fällen ein erneuter Einbau einer Öl- oder Gasheizung möglich, diese müssen aber innerhalb von drei Jahren so umgerüstet werden, dass die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt wird.

Von Seiten der beteiligten Ministerien wird betont, dass das Gesetz technologieoffen formuliert ist. Anstatt der Installation einer Wärmepumpe ist beispielsweise auch der Anschluss an ein Wärmenetz möglich. Auch sollen Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre alt sind, von den neuen Verpflichtungen befreit werden können.

Die kommunalen Spitzenverbände sind sich der Bedeutung der Wärmewende bewusst und unterstützen daher das Ziel, perspektivisch aus der Nutzung fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung auszusteigen. Hierbei muss aber das finanziell und technisch Machbare, gerade auch aus kommunaler Sicht, bei der Umsetzung berücksichtigt werden.

Die wesentlichen Forderungen lauten:

Echte Technologieoffenheit

Die künftige Wärmeversorgung auf Basis regenerativer Quellen darf sich nicht auf einzelne Technologien stützen. Insbesondere für den Gebäudebestand wird der Weg in die stromgeführte Wärmepumpe nicht zielführend sein. Auch größere Gebäude wie Schulen, Turnhallen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude oder Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen oder Einzelhöfen sind aktuell nicht berücksichtigt und mit Wärmepumpen kaum beheizbar. Wir fordern den Bund deshalb auf, im Entwurf echte Technologieoffenheit sicherzustellen.

Übergangsfristen im Gebäudebestand

Das Ziel, dass erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung einen Anteil von 65 % haben, ist für den Gebäudebestand nicht realisierbar, da es im Vorfeld regelmäßig einer energetischen Gesamtsanierung der Gebäude bedarf. Es ist vor allem nicht erkennbar, wie umfassende Sanierungen und Umrüstungen angesichts des Mangels an Heizungsinstallateuren und Materialien kurzfristig realisiert werden können. Für diese Herausforderung müssen die Fristen für den Bestand zwingend ausgeweitet werden.

Auch für den Anschluss an ein Wärmenetz braucht es eine andere Betrachtung der Fristen. Die Regelungen mit einer Pflicht von 65-Prozent-EE-Anteilen bereits im Jahr 2035 sowie einer „Garantiepflicht“ für den Anschluss an ein Wärmenetz bis 2035 sind aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände nicht realisierbar. Sie engen den kommunalen Handlungsspielraum zu sehr ein.

Förderung ausweiten

Die Wärmewende ist ein großer Kraftakt für viele Menschen, Unternehmen und auch Kommunen. Es ist daher zwingend notwendig, umfang-reiche Förderprogramme zur Erreichung des klimaneutralen Gebäudebestandes aufzulegen. Diese Förderprogramme müssen auch den Städten, Landkreisen und Gemeinden sowie der kommunalen Wohnungswirtschaft zur Verfügung stehen. Die kommunalen Liegenschaften mit 180.000 Gebäuden (Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sporthallen, etc.) sowie über 2 Millionen kommunalen Wohnungen bieten große Potentiale. Unter dem Aspekt des Klimaschutzes wäre es am sinnvollsten, zunächst die ältesten Heizungen und damit die klimaschädlichsten auszutauschen. Dabei geht es jedoch nicht nur um den Tausch von Heizungsanlagen und den Aus-bau erneuerbarer Energien, sondern auch um die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestands.

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