Die EnSikuMaV wurde in der vergangenen Woche direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen und soll zum 1. September in Kraft und mit Ablauf des 28.02.2023 wieder außer Kraft treten.
Bald folgen wird die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Diese soll 2 Jahre gültig sein. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Oktober in Kraft treten.
Anmerkung des DStGB
Der DStGB hatte im Rahmen einer Stellungnahme noch Nachbesserungen am VO-Entwurf gefordert, u.a. auch zu der in § 11 der VO vorgesehenen Nutzungseinschränkung von beleuchteten Werbeanlagen. Diese wurde leider nicht mehr berücksichtigt. Die vorgesehene ausgeweitete Abschaltung beleuchteter Werbeanlagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis nunmehr 16.00 Uhr (ursprünglich war nur bis 06.00 Uhr vorgesehen) schießt deutlich über das Ziel hinaus, da hiermit auch Einschränkungen für Städte und Gemeinden selbst verbunden sind.
So wird unter anderem der Betrieb öffentlicher Stadtinformationsanlagen beschränkt. Hiervon sind auch sicherheitsrelevante Hinweise etwa zum Bevölkerungs- und Gesundheitsschutz (z. B. MoWaS-Warnsystem des BBK; lokale Warnhinweise; Corona-Schutzmaßnahmen etc.), aber auch kommunale Kultur- und Veranstaltungswerbung betroffen, die nur noch eingeschränkt ausgeführt werden können. Im Ergebnis können sich auch die umsatzabhängigen Pachtzahlungen an Städte und Gemeinden erheblich reduzieren.