Nach dem EnEfG sollen die Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festgelegt werden. Es werden Energieeinsparverpflichtungen für Deutschland insgesamt und spezifisch auch für die öffentliche Hand (zunächst mit Ausnahme der Kommunen) festgelegt. Die Kommunen sind dabei keine unmittelbaren Adressaten der Verpflichtung. Jedoch ist eine mittelbare Verpflichtung über die Länder vorgesehen.
Der Gesetzesentwurf ist aus kommunaler Sicht dahingehend zu begrüßen, dass der fortschreitende Klimawandel und die aktuelle Energiekrise eine Steigerung der Energieeffizienz und das Einsparen von Energie zu einer drängenden gesamtgesellschaftlichen Aufgabe machen. Die Kommunen mit ihren 180.000 kommunalen Gebäuden (Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sporthallen, etc.) sowie über 2 Millionen kommunalen Wohnungen ergreifen bereits seit vielen Jahren weitreichende Maßnahmen in diesem Bereich. Diese Bestrebungen haben sich vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der damit einhergehenden Energiekrise in den letzten Monaten nochmals verschärft.
Im Rahmen der Stellungnahme betonen die kommunalen Spitzenverbände, dass das Auferlegen von weiteren bürokratischen Hürden und Aufgaben die Kommunalverwaltungen weiter hemmen. Auch brauche es wegen der enormen Kosten eine dauerhafte und angemessene finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder.
Wegen der mittelbaren Verpflichtung der Kommunen über die Länder, äußert die kommunale Ebene erhebliche Bedenken, ob das Durchgriffsverbot noch gewahrt wird. Zudem besteht die Gefahr, dass Bund und Länder die Finanzierungsverantwortung von sich schieben und die Kommunen dadurch leer ausgehen. Wir fordern daher Bund und Länder auf, vorab die Finanzierungsfrage zu klären. Bund und Länder sollten den Kommunen allgemein keine Pflichten auferlegen, ohne eine entsprechende Finanzierung sicherzustellen, um auch die Akzeptanz vor Ort zu gewährleisten.
Zudem steht das Ziel zur Reduktion von Energieverbräuchen in einem Konkurrenzverhältnis zu den stetig wachsenden Aufgaben der kommunalen Seite. Neue Rechtsansprüche und Aufgaben wie etwa ein Ganztagsplatz in der Grundschule oder der Ausbau der Infrastruktur, werden zwangsläufig zu einem Anstieg der Energieverbräuche in diesen Bereichen führen. Insoweit wird es nur schwer möglich sein, die vorgegebenen Einsparziele einhalten zu können.