Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr zwei Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen (EnSikuMaV und EnSimiMaV). Sie beinhalten konkrete Energiesparmaßnahmen sowohl für die jetzige Heizperiode sowie für die Heizperiode 2023/24.
Die Bundesregierung sieht weiterhin Bedarf zur Verringerung des Energieverbrauchs. Denn die früheren russischen Energielieferungen können noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden. Auch wenn die Gasspeicher aktuell gut gefüllt sind, ist eine Notsituation nicht vollständig auszuschließen.
Die Regelungen der Verordnung für kurzfristige Maßnahmen sind bislang bis zum 28. Februar befristet. Der Bundesrat muss der Verlängerung noch zustimmen. In diesem Fall gilt auch die Informationspflicht gemäß § 9 EnSikuMaV bis zum Ablauf des 15. April 2023 fort. Bis dahin müssen Gas- und Wärmelieferanten die von ihnen als Letztverbraucher belieferten Eigentümer von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen oder Nutzer von Wohneinheiten eine Mitteilung über die Höhe ihrer voraussichtlichen Energiekosten des Gebäudes oder der Wohneinhalt für eine vergleichbare Abrechnungsperiode zukommen zu lassen, wenn das Preisniveau erheblich ansteigen sollte.
Auch sind öffentliche Nichtwohngebäude, Einzelhandel und sonstige Unternehmen weiterhin zu Energiesparmaßnahmen angehalten. Die betrifft die zulässigen Höchsttemperaturen in Nichtwohngebäuden und deren Warmwasseraufbereitung sowie die Gebäudeaußenbeleuchtung.
Anmerkungen des DStGB:
Trotz des bislang milden Winters sind Energieeinsparungen weiterhin wichtig, um den angespannten Gas- und Strommarkt zu entlasten. Die geplante Verlängerung der Einsparverordnung für kurzfristige Maßnahmen ist damit ein wichtiges Signal.
Die Energiesicherungsverordnungen nehmen Städte und Gemeinden sowie Private und Unternehmen in die Pflicht, Energieeffizienz zu erhöhen und den Energieverbrauch in Deutschland effektiv zu reduzieren. Dem kommt eine wichtige Signalwirkung zu, denn als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es maßgeblich, dass Kommunen, Bund, Länder, Wirtschaft und auch Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zu den notwendigen Energieeinsparungen leisten.
Der sparsame Umgang mit Energie und knappen Ressourcen ist eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit und muss, gerade in Anbetracht des Klimawandels, weiter fortgeführt werden. Denn Energiesparen dient nicht allein dem Klimaschutz, sondern insbesondere auch der Entlastung kommunaler und privater Haushalte.