Das Aufkommen aus der Konzessionsabgabe betrug im Jahr 2019 rund 3,2 Mrd. Euro. Allerdings ist es rückläufig. Hierfür gibt es mehrere Gründe, aus denen sich ein Reformbedarf ableiten lässt.
Die Konzessionsabgabenverordnung aus dem Jahr 1992 sieht in ihrer Bemessungsgrundlage keinen Inflationsausgleich vor. Deshalb sinkt das reale Aufkommen aus der Abgabe seit bald 30 Jahren kontinuierlich ab.
Hinzu tritt der grundlegende Wandel von einem zentralen hin zu einem dezentralen Energieversorgungssystem. Durch die Photovoltaikanlage auf dem Dach verbunden mit einem Energiespeicher werden immer mehr Verbraucher zu sog. Prosumern, also zu Herstellern und zugleich Verbrauchern von Energie. Damit nimmt die Energie, die durch die örtlichen Energieversorgungsnetze bezogen wird, ab. Bemessungsgrundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe ist jedoch die durch die örtlichen Netze gelieferte Energiemenge. Diese Entwicklung wird noch verstärkt durch die Energiewende und das damit verfolgte Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Gleichwohl besteht die Beanspruchung der kommunalen Straßen, Wege und Plätze durch Verlegung, Wartung und Sanierung von Energieleitungen unvermindert fort. Deshalb gibt es keinen Grund, auf Aufkommen aus der Konzessionsabgabe zu verzichten.
Im Übrigen ist das Verfahren zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen nach den einschlägigen Normen des Energiewirtschaftsgesetzes über die Jahre immer komplizierter geworden. Gerade in kleineren Gemeinden hat dies dazu geführt, dass die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe nicht mehr die Kosten der umfangreichen Rechtsberatung decken, die im Zuge einer Neukonzessionierung erforderlich ist.
Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindesbundes das Positionspapier „Kernforderungen: Konzessionsabgabe reformieren – kommunale Einnahmen sichern“ beschlossen.
Darin sind konkrete Vorschläge zu einer Reform der Konzessionsabgabenerhebung im Strom-, Gas- und Wasserstoffbereich sowie zur Vereinfachung des Konzessionsvergabeverfahrens enthalten.