Der lokalen Wärmewende kommt bei der Transformation der Energieversorgung bis 2045 eine zentrale Bedeutung zu. Die Regierungsparteien hatten deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es eine flächendeckend kommunale Wärmeplanung (KWP) geben soll.
Die (KWP) beschreibt den planerischen Prozess und das verbindliche Ergebnis für eine klimaneutrale Energieversorgung vor Ort und wird große Auswirkungen auf die Energieversorgungsinfrastrukturen in den Kommunen haben. Die Wärmeplanung soll zukünftig das zentrale Koordinierungsinstrument für eine effiziente, an den Klimazielen ausgerichtete und an den Bedingungen vor Ort orientierte Wärmeversorgung darstellen. Den Kommunen und Ländern kommt bei Erstellung und Umsetzung der Wärmepläne somit die zentrale Rolle zu. Der rechtliche Rahmen für die Wärmeplanung soll über ein Bundesgesetz vorgegeben werden, das mit Ländern und Kommunen gemeinsam erarbeitet und abgestimmt werden soll.
Das BMWK hat den Prozess für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren Ende Juli 2022 durch die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers gestartet. In dem Papier stellt das BMWK die Gründe dafür dar, warum eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist und erläutert Grundzüge der Planung sowie des Finanzierungs- und Förderrahmens.