Nach der Neufassung des § 6 im EEG 2023 sollen Betreiber von PV-Freiflächenanlagen betroffene Gemeinden finanziell beteiligen. Der DStGB hat dazu zusammen mit dem BNE, der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held und weiteren Partnern eine Anpassung bzw. Neufassung der Musterverträge zur finanziellen Beteiligung an Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgestimmt. Nun wurden in einem Webinar das Vertragswerk und die wichtigsten Änderungen vorgesellt. Im Vorfeld war es den Teilnehmenden möglich Fragen einzureichen, auf die in einer Diskussionsrunde eingegangen wurde. Neben allgemeinen Vertragsfragen ging es auch um den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, um den Umgang mit Bestandsanlagen und um die Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern und Gemeinden. Der BNE plant, neben einer Erläuterung der beteiligten Rechtsanwaltskanzlei bbh, zu häufig gestellten Fragen einen Antwortkatalog bereitzustellen; auf der Plattform Sonne Sammeln gibt es außerdem ein Kontaktformular für Fragen zu den Musterverträgen.
Anmerkung DStGB
Der DStGB hat sich intensiv bei der Entwicklung der Musterverträge eingebracht, um die kommunale Beteiligung an PV-Freiflächenanlagen zu erleichtern. An der regen Beteiligung am Webinar wurde deutlich, dass das Thema Beteiligung von herausragendem Interesse ist. In der Diskussion des Webinars wurde aber auch deutlich, dass es weiterhin Anlagenbetreiber gibt, die Kommunen nicht, wie in EEG § 6 vorgesehen, beteiligen. Daher ist eine gesetzlich verpflichtende Kommunalbeteiligung bei Photovoltaik- und Windenergieanlagen erforderlich.