Energiewende

Gaskraftwerke im Rahmen der Taxonomie als nachhaltig anerkennen! Stromlücke vermeiden!

Das gilt besonders, wenn der Ausstieg aus der Kohleverstromung auf das Jahr 2030 vorgezogen werden soll. Denn es ist absehbar, dass die erneuerbaren Energien nicht die wegfallenden Erzeugungskapazitäten aus Atomkraft und Kohle ersetzen können. Nach aktuellen Zahlen ist der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im soeben abgelaufenen Jahr 2021 sogar von 46 Prozent auf 42 Prozent geschrumpft. Unter diesen Bedingungen steht fest, dass wir Gaskraftwerke zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf absehbare Zeit brauchen. 

Um eine Stromlücke zu vermeiden, müssen bis 2030 Gaskraftwerke in erheblichem Umfang neu gebaut werden. Nach der Schätzung von Experten werden bis zu 140 Gaskraftwerke mit einer Leistung von 300 Megawatt benötigt. Gaskraftwerke in Kombination mit Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK) müssen deshalb besonders in den Fokus genommen werden, da diese nicht nur als energieeffiziente Brückentechnologiedienen, sondern auch über durch den Einsatz von grünem Wasserstoff (sog. H2-Readiness) in einer Epoche der Klimaneutralität benötigt werden. Insofern kann damit auch den Bedenken entgegengetreten werden, dass mit der Anerkennung der Gaskraftwerke ein klimaschädlicher Energieträger langfristig abgesichert wird. 

Die EU-Taxonomie-Verordnung muss daher gasbasierte Kraftwerke und KWK-Anlagen aus Gründen der Versorgungssicherheit als nachhaltig berücksichtigen, wenn diese mittel- und langfristig auch mit grünem Wasserstoff betrieben werden können.

Zum Hintergrund:

Im Rahmen der europäischen Vorgaben zur Taxonomie wird geregelt, welche Investitionen im Bereich der Energieerzeugung klima- und umweltfreundlich sind. Die Vorgaben haben maßgeblichen Einfluss auf die Finanzierungsbedingungen dieser Investitionen etwa von den Stadtwerken an den Finanzmärkten. Im Rahmen der Ausgestaltung der insoweit maßgeblichen Taxonomie-Verordnung ist nicht nur wichtig, dass Investitionen in Gaskraftwerke als Nachhaltig eingestuft werden, sondern auch, dass das Kleingedruckte stimmt. 

Konkret müssen die Vorgaben, wann ein Gaskraftwerk als nachhaltig eingestuft wird, auch erreichbar sein. Dies kann am besten sichergestellt werden, wenn es keinen starren CO2-Emmissions-Grenzwert pro Kilowatt und Jahr installierter Leistung gibt, sondern ein über einen längeren Zeitraum ausgestaltetes Co2-Budget. So kann der Betreiber eines Kraftwerks frühzeitig eine Strategie zur Dekarbonisierung verfolgen und erhält einen Anreiz, das Kraftwerk auf grünen Wasserstoff umzustellen. Dadurch wird zugleich langfristig die Nachhaltigkeit der Investition abgesichert. 

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