Die 45. Sitzung des IT-Planungsrates war geprägt von den Diskussionen um die Ausgestaltung des Staatvertrages zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des „Nationalen Once-Only-Technical System (NOOTS)“. Hier standen zu Beginn der Sitzung zwei unterschiedliche Vorschläge zur Ausgestaltung des Vertrages im Raum. Neben dem von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschlag hatten die Länder Bremen und Sachsen-Anhalt einen Vorschlag vorgelegt, der eine Verlagerung der Umsetzungsverantwortung und damit einhergehend der Finanzierungsverantwortung auf die Bundesebene zum Inhalt hatte. Ziel dieses Vorschlages war es, schlankere Steuerungsstrukturen und schnellere Entscheidungswege zu gewährleisten. Nach langen, engagierten Diskussionen verständigte sich der IT-Planungsrat aber auf einen gemeinsamen Vertragsentwurf, der nun den Chefs der Staatskanzleien und der MPK zur Entscheidung vorgelegt wird.
Aus kommunaler Perspektive war unter anderem von Bedeutung, ob es – wie von einigen Ländern angeregt – eine Möglichkeit geben soll, einzelne Register von der Anschlussverpflichtung auszunehmen, um keine Konnexität auszulösen. Dieser Vorschlag wurde aber verworfen, sodass es bei einer grundsätzlichen Verpflichtung zum Anschluss aller im „ID-Nummern-Gesetz“ genannten Register (und damit einer möglichen Konnexitätsverpflichtung) bleibt. Zudem wurde im Protokoll festgehalten, dass eine enge Einbindung der Kommunen in die Steuerungsgruppe zum „NOOTS“ geben soll.
Mit der sogenannten „Dachstrategie“ als erstem Teil der Digitalstrategie für die öffentliche Verwaltung hat der IT-Planungsrat unter enger Einbindung der kommunalen Spitzenverbände ein Zukunftsbild erarbeitet, das die künftige Zusammenarbeit definieren soll. Ein relevanter Baustein dieser Strategie ist ein Vorschlag zur Neuordnung von Zuständigkeiten zur Entlastung der Kommunen. Hier soll identifiziert werden, welche Verwaltungsleistungen, die Kommunen im Auftrag des Bundes erbringen, künftig zentralisiert und bundesweit gebündelt entwickelt werden können. Dabei soll das Prinzip der Freiwilligkeit auf Basis verbindlicher Interoperabilitätsstandards gelten.
Der IT-Planungsrat setzt zudem in seiner Strategie auf cloudbasierte IT-Verfahren. Hierfür spielt die Deutsche Verwaltungscloud eine wichtige Rolle. Sie soll eine Vielzahl der marktverfügbaren Lösungen bündeln und bereitstellen und dabei im Sinne des Multi-Cloud-Ansatzes auch Produkte verschiedener Anbieter verfügbar machen.
Anmerkung des DStGB
Die Beschlüsse des IT-Planungsrates zur föderalen Digitalisierungsstrategie gehen in die richtige Richtung und konkretisieren erstmals die unter dem Schlagwort der „Dresdner Forderungen“ bekannt gewordenen Überlegungen zur Zentralisierung von Verwaltungsleistungen, die von den Kommunen für den Bund in Auftragsverwaltung erbracht werden. Gerade mit Blick auf digitale Lösungen kann das zu einer deutlichen Entlastung beitragen. Allerdings muss genau geprüft werden, welche Leistungen sich für eine zentrale Erbringung anbieten und welche besser dezentral ausgeführt werden. Vor diesem Hintergrund ist es zudem wichtig, dass immer noch die Freiwilligkeit bei der Auswahl der Lösungen für Kommunen gewahrt bleibt, sofern die verpflichtenden Interoperabiltätsstandards beachtet werden.
Die Registermodernisierung und das NOOTS als „Herzstück“ dieses Vorhabens sind von entscheidender Bedeutung, um durchgehend digitale Verwaltungsprozesse zu ermöglichen. Daher ist es wichtig, dass der Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern wirklich zustande kommt, um keine weitere Verzögerung des Prozesses zu riskieren. Allerdings ist es derzeit noch offen, ob eine Verständigung über die Finanzierung dieses Vorhabens gelingt. Zu kritisieren ist in jedem Fall, dass die Aufwände und Kosten für den Anschluss der kommunalen Register derzeit noch unzureichend berücksichtigt werden. Damit die Registermodernisierung ein Erfolg wird, ist eine bessere Finanzausstattung des Vorhabens und höhere Geschwindigkeit bei der Umsetzung unabdingbar.