Seit der ersten Veröffentlichung 2014 und einer Überarbeitung 2017 hat sich die Handreichung zu einem wesentlichen Hilfsmittel für Kommunen entwickelt. Mit der nun vorliegenden Ausgabe 2024 wird auf die wachsende Komplexität und Vernetzung der Informationstechnologie sowie auf aktuelle rechtliche und organisatorische Herausforderungen reagiert. Sie richtet sich insbesondere an die Leitungsebene der Kommunalverwaltung und unterstützt den Aufbau und die kontinuierliche Verbesserung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS).
Wesentliche Neuerungen der Ausgabe 2024
Die neue Version enthält eine erweiterte Einführung in grundlegende Begriffe der Informationssicherheit und stellt vier anerkannte Standards für Informationssicherheits-Managementsysteme vor, darunter ISO/IEC 27001 und den IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einschließlich dem „Weg in die Basis-Absicherung“. Zudem wird die Leitlinie des IT-Planungsrats, die als verfassungsrechtlich legitimiertes Gremium richtungsweisende Vorgaben für die Informationssicherheit formuliert hat, beleuchtet.
Ein weiterer Fokus liegt auf der praxisnahen Umsetzbarkeit: Neue und erprobte Mustertexte für die Erstellung behördenspezifischer Informationssicherheitsleitlinien erleichtern die Anwendung in der täglichen Praxis. Beispiele für die Schutzbedarfskategorien und die Sicherheitsziele wurden ebenfalls aktualisiert, um den spezifischen Anforderungen der modernen Kommunalverwaltung gerecht zu werden.
Claudia Plattner, Präsidentin Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, unterstreicht in ihrem Vorwort zur Handreichung die Notwendigkeit: „Ein wichtiger Baustein einer resilienten Cybernation Deutschland ist dabei ein strukturiertes Vorgehen zur Herstellung bzw. Aufrechterhaltung eines angemessenen Informationssicherheitsniveaus, idealerweise auf Grundlage eines Informationssicherheitsmanagement-Systems wie dem BSI-Grundschutz. Aber unabhängig davon, welcher Standard eingesetzt wird: an erster Stelle steht jeweils das klare Bekenntnis der Behördenleitung zur Informationssicherheit und die Übernahme der Verantwortung für dieses Thema.“