Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erkennt an, dass der Bund seinen Anteil an den Betriebskosten zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von ursprünglich 384 Mio. Euro auf nunmehr 960 Mio. Euro deutlich angehoben hat. Das entspricht laut Bundesebene einem Anteil von 30 Prozent der Betriebskosten. Damit weicht der Bund jedoch massiv von den vom ihm eigens beauftragen Deutschen Jugendinstitut ab, das die notwendigen laufenden Betriebskosten, die mit dem Ausbau sukzessive aufwachsen, auf 4,45 Mrd. Euro beziffert. Auch handelt es sich bei Ankündigung des Bundes um eine aufwachsende Zahlung erst ab dem Jahr 2026, so dass die 960 Mio. Euro erst im Jahr 2030 erreicht würden. Da die Vorbereitungen für den weiteren Ausbau bereits jetzt getroffen werden müssen, fordert der DStGB eine deutlich höhere Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten weit vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs. Konkret erwarten wir eine Beteiligung des Bundes ab 2022.
Wir warnen eindringlich davor, den Eltern Versprechungen zu machen, die unter den aktuellen Rahmenbedingungen voraussichtlich nicht erfüllt werden können. Das gesellschaftspolitische Ziel, auch in der Grundschule eine Ganztagsbetreuung anzubieten, ist zwar unstreitig. Es darf beim Wechsel von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule für Familien keinen Bruch geben. Bereits jetzt bauen die Kommunen daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Ganztagsangebote für Grundschulkinder in Schulen und Horten massiv aus. Ob zu diesem Zweck ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden soll, ist allerdings vorrangig eine Angelegenheit der Länder, die für die schulische Bildung zuständig sind. Der DStGB erwartet eine vollständige Finanzierung der zusätzlichen Belastungen für die kommunale Ebene. Sowohl die Investitionskosten als auch – in noch weitaus höherem Maße – die laufenden Betriebskosten sind durch dieses Gesetz in weitem Maße nicht gedeckt. Bleibt es bei den Ankündigungen des Bundes und der Länder, wären die Kommunen in den nächsten Jahren, bei ohnehin schon stark belasteten Haushalten, jährlich in Höhe von mehreren Mrd. Euro zusätzlich belastet und vollkommen überfordert.
Neben der Finanzierungsfrage ist zusätzlich die Personalfrage zu klären. Es fehlt flächendeckend geeignetes Personal. Angesichts des bereits jetzt bestehenden Personalmangels im Bereich erzieherischer Berufe wird es nicht gelingen können, bis 2030 rund 800.000 zusätzliche Ganztagsplätze zu schaffen. Zumal im Hinblick auf die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren auch viele Betreuerinnen und Betreuer das Rentenalter erreichen werden. Der DStGB fordert Bund und Länder zu einer Ausbildungsinitiative für Erzieherinnen und Erzieher auf. Ein Schwerpunkt ist dabei in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zu legen.
Wir sehen die Gefahr, dass das Projekt zu großem Verdruss und vielen Rechtsstreitigkeiten führt, was am Ende der besseren Kinderbetreuung in der Grundschule nicht nützt.