Wir warnen davor, den Eltern Versprechungen zu machen, die unter den aktuellen Rahmenbedingungen voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht erfüllt werden können. Das gesellschaftspolitische Ziel, auch in der Grundschule eine Ganztagsbetreuung anzubieten, ist ohne Zweifel richtig. Es darf beim Wechsel von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule für Familien keinen Bruch geben. Bereits jetzt bauen die Kommunen daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Ganztagsangebote für Grundschulkinder in Schulen und Horten massiv aus. Ob zu diesem Zweck ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden soll, ist allerdings vorrangig eine Angelegenheit der Länder, die für die schulische Bildung verantwortlich sind. Den Ländern sollte die Entscheidung zu kommen, ob die Rechtsansprüche jeweils im Schul- oder Kinder- und Jugendhilfegesetz des jeweiligen Landes geregelt werden sollten.
In jedem Fall erwarten die Kommunen eine vollständige Finanzierung der zusätzlichen Belastungen für die kommunale Ebene. Sowohl die Investitionskosten als auch – in noch weitaus höherem Maße – die laufenden Betriebskosten sind durch dieses Gesetz nicht gedeckt. Bleibt es bei den Ankündigungen des Bundes und der Länder, müssten die Kommunen in den nächsten Jahren, bei ohnehin schon stark belasteten Haushalten, jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro zusätzlich schultern.
Neben der Finanzierungsfrage ist zudem die Personalfrage nicht gelöst. Angesichts des bereits jetzt bestehenden Personalmangels im Bereich erzieherischer Berufe wird es nicht gelingen können, bis 2030 rund 800.000 zusätzliche Ganztagsplätze zu schaffen. Zumal im Hinblick auf die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren auch viele Betreuerinnen und Betreuer das Rentenalter erreichen werden. Derzeit werden jährlich rund 35.000 Fachkräfte ausgebildet. Um den Bedarf zu decken müsste die Zahl der jährlich ausgebildeten Fachkräfte mit rund 85.000 mehr als doppelt so hoch sein.