Seit 2016 unterstützt das Bundesprogramm teilnehmende Einrichtungen durch zusätzliches Fachpersonal bei der sprachlichen Bildung als Bestandteil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Mit der Förderung sollen vorwiegend Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die einer besonderen Unterstützung im Spracherwerb bedürfen, oder Familien mit Migrationsgeschichte. Die sprachliche Bildung in Kindertagesstätten ist nach Überzeugung des Ausschusses für die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf zwingend
Der Ausschuss wies darauf hin, dass im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025 zwischen den Parteien der Ampel-Koalition im Bund angekündigt worden war, das Programm weiterentwickeln und verstetigen zu wollen. Eine mögliche Überführung der sprachlichen Bildung in ein Qualitätsentwicklungsgesetz ist nicht ausreichend. Die Kitas und die rund 8.000 Fachkräfte brauchen schnell Planungssicherheit.
Der Ausschuss erwartet vom Bund weiter eine dauerhafte Beteiligung an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Der Bund will sich an der Finanzierung der qualitativen Entwicklung in den Jahren 2023 und 2024 von jeweils 1 993 Millionen Euro beteiligen. „Die Qualitätsentwicklung ist jedoch eine Daueraufgabe“, so Gerwers. Um gleichwertige frühkindliche Bildungschancen unabhängig vom Lebensort zu ermöglichen, bedürfe es einer dauerhaften finanziellen Unterstützung durch den Bund, Ansonsten sei zu befürchten, dass die Kommunen das Risiko einer Anschlussfinanzierung zu tragen hätten.
Der Ausschuss fordert weiter eine umfassende Finanzierungszusage von den Bundesländern zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. „Die Bundesländer stehen aufgrund ihrer Zustimmung im Bundesrat in der Pflicht, den Ganztagsausbau zu finanzieren und dürfen die Kommunen mit dieser Mammutaufgabe nicht allein lassen“, so Gerwers.
Bund und Länder hatten sich im Vermittlungsverfahren darauf verständigt, dass ab 2026 beginnend mit dem 1. Grundschuljahr ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden soll. Neben der unzureichenden Finanzierung fehlt es derzeit auch an dem notwendigen Personal. „Der Personalmangel bei Erzieherinnen und Erziehern macht die Realisierung des Rechtsanspruchs in den nächsten vier Jahren faktisch unmöglich“, stellte der Beigeordnete des DStGB Uwe Lübking fest. „Die Länder müssen dringend die Ausbildungskapazitäten erhöhen und der Bund muss seine Fachkräfteoffensive nicht nur wieder aufleben lassen, sondern ausbauen und verstetigen. Die vergütete praxisintegrierte Ausbildung muss ebenfalls ausgebaut werden. Schließlich sind auch Konzepte zur Implementierung multiprofessioneller Teams zu entwickeln bzw. zu intensivieren.“