Die Realisierung ist durch den nun beschlossenen Rechtsanspruch noch keineswegs flächendeckend gesichert. Die Last-Minute-Vereinbarung im Vermittlungsausschuss muss jetzt mit Leben gefüllt werden. Insgesamt fehlen bundesweit über 600.000 Betreuungsplätze. Das ist eine personelle und finanzielle Herausforderung in Milliardenhöhe. Die Arbeiten an der Umsetzung der Ziele müssen jetzt beginnen.
Die Länder sind gefordert, die Ausbildungskapazitäten für die Ganztagsbetreuerinnen und Ganztagsbetreuer umgehend massiv auszuweiten. Die Personalkapazitäten werden in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel ohne gezielte Gegenmaßnahmen nicht zu-, sondern sogar abnehmen. Zusätzlich müssen den Kommunen unverzüglich Mittel bereitgestellt werden, um die notwendigen Umbaumaßnahmen in den Grundschulen auf den Weg zu bringen. Oftmals wird die Erfüllung in nicht nur Umbau- sondern auch Neubaumaßnahmen erfordern. Gerade im in den großen Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg besteht die ernsthafte Gefahr, dass trotz aller Anstrengungen der Anspruch nicht vollständig erfüllt werden kann. Deswegen halten wir eine regelmäßige Überprüfung zum Stand und zur Umsetzung bei der Vorbereitung des Rechtsanspruchs für unverzichtbar. Die jetzt vereinbarten Revisionsklauseln weisen in die richtige Richtung.
Mit einem Rechtsanspruch auf dem Papier ist im Zweifel den Eltern nicht geholfen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort leider anders aussehen und auf die Schnelle auch nicht signifikant verändert werden können. Die Politik in Bund und Ländern ist hier ein hohes Risiko eingegangen. Jetzt muss sie sich deshalb auch in der Umsetzung dauerhaft und nachhaltig engagieren.