Tag der Bildung

Investitionen in Bildung stärken - DigitalPakt 2.0 umsetzen

Um eine zukunftsgerichtete Bildungspolitik zu gestalten, fordert der Deutschen Städte- und Gemeindebund anlässlich des Tages der Bildung konkrete Umsetzungsschritte:

  • DigitalPakt 2.0 umsetzen: Die Corona-Krise und damit einhergehende Lockdowns haben überdeutlich gezeigt, dass das Bildungswesen einen Digitalisierungsschub braucht. Für den digitalen Unterricht fehlt es nicht nur an Endgeräten, sondern insbesondere an Lernplattformen, passender Lernsoftware, Infrastruktur in den Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte. Die Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Ländern und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens zu unterstützen (Digitalpakt 2.0) werden begrüßt. Die Umsetzung muss unbürokratisch erfolgen und kann nur gemeinsam und in enger Abstimmung mit den Kommunen gelingen. Diese müssen bei der Ausgestaltung eng eingebunden werden, wie es die Koalitionsfraktionen angekündigt haben.
  • Bildungslandschaften weiterentwickeln: Ganztagsschulen im Rahmen kommunaler Bildungslandschaften eröffnen neue Kooperationsmöglichkeiten zur Förderung der formalen, non-formalen und informellen Bildungsprozesse durch Einbindung unterschiedlicher Bildungsakteure im Lebensraum der jungen Menschen. Die Länder sollten den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder nutzen, gemeinsam mit den Kommunen diese Bildungslandschaften zu gestalten und nachhaltig und umfassend zu finanzieren.
  • Innere und äußere Schulangelegenheiten neu ordnen: Das System der Schulfinanzierung mit der aktuellen Trennung in innere und äußere Schulangelegenheiten stammt aus der „Kreidezeit“ und genügt nicht den aktuellen Herausforderungen. Die Schulgesetze der Länder müssen in das »Digitale Zeitalter « transformiert werden. Dies gilt aber auch für den Schulbau und die Inklusion. Dabei muss klar geregelt werden, welche Aufgaben die kommunalen Schulsachträger und welche die Länder zu tragen haben.
  • Inklusion umsetzen: Ein inklusives Schulsystem kann nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Es braucht ausgebildete Lehrer und zusätzliches Fachpersonal. Eine zusätzliche personelle Unterstützung leisten Schulbegleiter, Schulassistenten oder Integrationshelfer. Diese multiprofessionellen Teams sind in den Schulbetrieb zu integrieren. Die Länder sind aufgefordert, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Bildungsbereich in den Schulgesetzten zu verankern und die Finanzierung umfassend sicherzustellen. 
  • Schulen in sozialen Brennpunkten gezielter fördern: Schulen sollen jedes Kind individuell fördern und damit zur Chancengerechtigkeit beitragen, indem die Koppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg abnimmt. Unstreitig ist diese Aufgabe in Schulen in sozialen Brennpunkten schwieriger zu erreichen. Um die Lernerfolge zu erreichen, müssen die sog. „Brennpunktschulen“ gezielter durch zusätzliche Finanzmittel gefördert werden. Schulen sollten diese Mittel derart einsetzen können, dass sie passgenau an ihren Bedarfen orientiert sind, z.B. zur Einstellung von Schulsozialarbeitern, Sprachförderpädagogen, Inklusionsexperten und Schulpsychologen oder für eine intensivere Elternarbeit. Die Ankündigungen im Koalitionsertrag sind deshalb zu begrüßen, dürfen sich aber nicht in einer befristeten Projektförderung erschöpfen.
  • Sanierungsstau beheben, Schulbauten modernisieren: Die Öffnung der Schulen wird auch dadurch erschwert, dass die bauliche Konzeption vieler Schulen nicht mehr den aktuellen pädagogischen Anforderungen entspricht. Hinzu kommt ein Investitionsstau von mehr als 44 Mrd. Euro in den Bereichen Schule und Erwachsenenbildung. Bund und Länder sollten ein längerfristiges Investitionspaket auflegen, mit dem die Schulen geeignete innovative Raumprogramme für zeitgemäße Lehr- und Lernformen schaffen können.
  • Kooperativen Bildungsföderalismus stärken:  Mit der Änderung des Artikels 104c GG kann der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Das Grundgesetz fordert gleichwertige Lebensverhältnisse. Dies muss mit Blick auf die Chancengerechtigkeit besonders für das Bildungswesen gelten. Im Sinne des kooperativen Bildungsföderalismus muss der Bund sich dauerhaft und nachhaltig an der Stärkung der kommunalen Bildungslandschaften beteiligen. Die Politik sollte den Mut aufbringen, Finanzmittel zugunsten der Förderung des Bildungssystems umzuschichten.

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