Kultusministerkonferenz

Bund und Länder einigen sich auf Startchancen-Programm 

In den letzten Monaten hat eine Verhandlungsgruppe verschiedener Länder sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in intensiven Verhandlungen die Vereinbarungstexte für das Startchancen-Programm erarbeitet. Diese wurden am 2. Februar 2024 von der Kultusministerkonferenz in einer Sondersitzung beschlossen.

Das Programm startet zum 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Der Bund fördert es mit einer Milliarde pro Jahr. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Mit dem Programm begegnen Bund und Länder dem deutlichen Rückgang in der Kompetenzentwicklung bei vielen Schülerinnen und Schülern.

Etwa 4000 Schulen in herausfordernder Lage und damit rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland werden mit dem Startchancen-Programm gezielt unterstützt. An den Startchancen-Schulen wird in eine bessere Infrastruktur und Ausstattung investiert, aber auch bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams werden gefördert.

Die Höhe der Fördermittel, die ein Land vom Bund erhält, berücksichtigt die sozialen Rahmenbedingungen. Konkret wird hier der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationsgeschichte angelegt. Darüber hinaus wird in geringerem Umfang das Bruttoinlandsprodukt der Länder berücksichtigt. Zudem verteilen die Länder die Fördermittel innerhalb des jeweiligen Landes gezielt auf Schulen in besonders herausfordernden Lagen. Die Festlegung der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land auf Grundlage geeigneter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien.

Programmschwerpunkte

40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Startchancen-Schulen eingesetzt werden. 30 Prozent der Mittel fließen als sogenannte Chancenbudgets in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise für zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Hier können die Startchancen-Schulen Lösungen umsetzen, die zu den konkreten Herausforderungen vor Ort passen. Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Damit ist es beispielsweise rechnerisch möglich, allein aus Bundesmitteln jeder geförderten Schule eine volle zusätzliche Stelle zuzuweisen.

Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, werden etwa 60 Prozent der geförderten Schülerinnen und Schüler Grundschüler sein. Neben Grundschulen werden jedoch auch weiterführende Schulen und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm umfasst sein.

Der Fokus des Programms liegt auf einer Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen und der Weiterentwicklung des Unterstützungssystems schulischer Bildung. Damit soll es einen zentralen Beitrag dazu leisten, die rückläufige Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern umzukehren und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.

Das Programm wurde wissenschaftsgeleitet konzipiert. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation sind integrale Bestandteile des Programms und sorgen dafür, dass Bewährtes in den Transfer gelangt und auch jenseits der geförderten Schulen Wirkung entfaltet. Bei der Umsetzung des Programms werden die Startchancen-Schulen über länderinterne und länderübergreifende Begleitstrukturen unterstützt.

Nach dieser Verständigung von Bund und Ländern folgen nun die erforderlichen Ratifizierungsprozesse in Bund und Ländern, bevor im Frühsommer 2024 die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung erfolgen soll.

Anmerkung des DStGB

Das Startchancenprogramm kann ein wichtiger Baustein bei einer Weiterentwicklung des Bildungssystems und einer gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern sein. Insbesondere die jüngsten Untersuchungen, wie der nationale „IQB-Bildungstrend“ sowie die internationale „IGLU-Studie“, haben nachgewiesen, dass in Deutschland die Leistungen der Grundschülerinnen und Grundschüler in den Basiskompetenzen deutlich zurückgehen. Auch die aktuelle PISA-Studie stellt fest, dass das Bildungsniveau in Deutschland wie auch im OECD-Durchschnitt gesunken ist.

Zu kritisieren ist, dass die kommunalen Belange nur unzureichend in den Verhandlungen über das Startchancen-Programm gehört worden sind. Dies kann dazu führen, dass es zu Beginn der Mittelausreichung wieder Probleme mit den Förderprogrammen der Länder gibt, wie es schon beim DigitalPaktSchule der Fall war.

Gleichzeitig darf das Programm nicht dazu führen, dass die anderen 36.000 Schulen in Deutschland weniger Mittel bekommen. Ziel muss es sein, dass das Bildungssystem ganzheitlich vorangebracht wird.

Daher ist es zu begrüßen, dass es Fortschritte bei den Verhandlungen über den DigitalPaktSchule gibt. Wichtig ist, dass dabei aus dem DigitalPakt 1 gelernt wird und unnötige Anforderungen an die Schulträger bei der Mittelvergabe verhindert werden. Ziel muss es sein, dass die Infrastruktur in bisher geförderten Schulen erhalten und verbessert wird und das andere Schulen auf dieses Niveau gebracht werden. Dazu sind aber auch zwingend Ersatzbeschaffung und Administration und Support zu fördern.

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