Bildung, Sport und Kultur
Sport, Kunst und Kultur bereichern das Leben vor Ort und leisten einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie bieten Orte der Begegnung und des Austausches zwischen den Generationen ebenso wie zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Unbeschadet der Einordnung von Sport und Kultur als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe stehen die Städte und Gemeinden in der Pflicht, Sport- und Bewegungs- sowie Kulturangebote als festen Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu fördern. Mit entsprechenden Positionspapieren hat der DStGB auf die Bedeutung dieser kommunalpolitischen Handlungsfelder hingewiesen.