Die Einigung umfasst insbesondere folgende Punkte:
• Die Kirchen erkennen an, dass das Kirchenasyl kein eigenständiges, neben dem Rechtsstaat stehendes Institut ist, es sich jedoch als christlich-humanitäre Tradition etabliert hat.
• Die Tradition des Kirchenasyls an sich, wird nicht in Frage gestellt.
• Mit dem Kirchenasyl wird nicht das Ziel verfolgt, eine systematische Kritik des Europäischen Asylrechts zu üben.
• Die Gewährung von Kirchenasyl kommt nur bei im individuellen Einzelfall begründbaren und belegbaren besonderen Härten in Betracht. Nur dann kann es zur Gewährung von Kirchenasyl als Ultima Ratio kommen.
• In den genannten Einzelfällen soll so frühzeitig wie möglich eine zwischen Kirche und BAMF gesteuerte, lösungsorientierte Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen stattfindet. Um dies zu gewährleisten benennen beide Seiten zentrale Ansprechpartner.
• Dieses Verfahren wird bis Herbst 2015 erprobt, um dann gemeinsam zu entscheiden, ob und ggfs. inwieweit Änderungsbedarf besteht.
An der Einigung über das weitere Vorgehen in Sachen Kirchenasyl nahmen neben dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seitens der Kirchen als Spitzenvertreter der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Martin Dutzmann, teil.
Quelle BMI-Pressemitteilung 27.02.2015 („Klares Bekenntnis der Kirchen zum Geltungsvorrang staatlichen Rechts“)