Neue Migrationsagenda der Europäischen Kommission

Neben Sofortmaßnahmen enthält die Agenda Elemente zur strategischen Weiterentwicklung der gemeinsamen EU-Flüchtlingspolitik, die in den letzten Jahren bereits zu EU-Richtlinien geführt hat. Nun soll die gemeinsame Politik in den drei Bereichen 1. Stärkung des Grenzschutzes, 2. Verteilung der Asylsuchenden und 3. Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten weiterentwickelt werden. Der Kommissionsvorschlag ändert kurzfristig nichts an der Kritik z.B. Großbritanniens an einem EU- Verteilungsschlüssel für Asylsuchende. Aus DStGB-Sicht gehen die Kommissionsvorschläge in die richtige Richtung. Der DStGB betont seit langem, dass die Flüchtlingsfrage eine gesamteuropäische Herausforderung darstellt, dass ein Verteilungsschlüssel für eine solidarischere Lastenteilung sorgen muss und die EU sich auch institutionell mehr für die Bewältigung dieser großen Aufgabe wappnen sollte („EU-Sonderbeauftragter für Flüchtlinge“).

Die Migrationsagenda der EU-Kommission schlägt vor allem Maßnahmen in folgenden drei Bereichen vor:

1.    Stärkung des Grenzschutzes,

Hierfür soll das Budget für 2015 aufgestockt werden: 89 Millionen Euro will die Europäi-sche Kommission in den Ausbau des Überwachungssystems an den Seegrenzen der EU investieren, davon 27 Millionen allein für die zwei Frontex-Operationen "Triton" und "Poseidon". Außerdem sollen die Mitgliedstaaten bis 2016 einen gemeinsamen Standard anstreben: Grenzpolizeien sollen demnach eine bessere Koordination sowie ein einheitliches Kontroll- und Registrierungsverfahren entwickeln.

Um die Asylverfahren zu beschleunigen, will die Kommission mithilfe des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), Frontex und Europol ein neues "Hotspot"-System an den Außengrenzen der EU einrichten. Dort sollen Migranten zügig registriert und Asylanträge in die Wege geleitet werden. Wer Schutz erhält, soll schnell seiner neuen Heimat zugewiesen werden, wer abgelehnt wird, konsequenter abgeschoben werden. Weniger als 40 Prozent aller Abzuschiebenden haben die EU laut Kommission im Jahr 2013 tatsächlich verlassen. Deswegen soll Frontex eine aktivere Rolle bei der Ausweisung der irregulären Migranten spielen und die Mitgliedsländer bei der Abschiebung unterstützen. Drittstaaten sollen außerdem durch bilaterale Abkommen dazu verpflichtet werden, bei der Abschiebung ihrer Landsleute mitzuwirken.

Zudem sollen Frontex und Europol ihre Zusammenarbeit "im Kampf gegen organisierte Schlepper-Banden" ausbauen. Zu diesem Zweck haben die zwei Agenturen bereits das Sonderteam Joint Operation Team Mare (JOT-Mare) ins Leben gerufen.

2.    Verteilung der Asylsuchenden

Derzeit bearbeiten fünf EU-Mitgliedstaaten drei Viertel aller Asylanträge, die in der EU gestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden in Europa 630.000 Asylanträge gestellt und jeder dritte davon in Deutschland. Europaweit wurden aber nur 185.000 Flüchtlinge als schutzberechtigt anerkannt.

Daher geht nun auch die Europäische Kommission in ihrer neuen Migrationsagenda davon aus, dass das sogenannte Dublin-System für die Verteilung von Asylsuchenden nicht richtig funktioniert. Eine Abschaffung des umstrittenen Verteilungssystems steht zwar noch nicht an, doch in 2016 soll eine "Bewertung und gegebenenfalls Reform der Dublin-Verordnung" stattfinden.

Bis dahin schlägt die Kommission vor, ein Notfall-System zu aktivieren, das in Artikel 78(3) des Vertrages von Lissabon vorgesehen ist. Demnach können "eindeutig schutz-bedürftige Menschen" für eine beschränkte Zeit nach einem Quotenprinzip in alle Mit-gliedstaaten verteilt werden. Somit nach dem Plan der EU-Kommission feste Quoten geben, die sich nach Wirtschaftskraft, Arbeitslosigkeit und der Zahl bereits aufgenommener Flüchtlinge richten. Für Deutschland hieße das: Während bislang ca. 30 % aller Flüchtlinge in der EU nach Deutschland kommen würden nach der EU-Verteilung nur noch 18,42 % aller Flüchtlinge Deutschland erreichen. Schaffung legaler Einreisemöglichkeiten.

3.    Resettlement und Schutzprogramme in den Herkunfts- und Transitländern

Neben dem Verteilungsschlüssel für Asylsuchende, die sich bereits in der EU befinden, will die Kommission einen "Resettlement"-Plan in die Wege leiten, durch den 20.000 Menschen legal nach Europa einreisen können, die dringend humanitären Schutz benötigen. Etwa 3.000 davon würden nach Deutschland kommen.

Außerdem will die Kommission mithilfe des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und der International Organization for Migration (IOM) Schutzprogramme in den Herkunfts- und Transitländern einführen, die die Aufnahmekapazitäten vor Ort deutlich steigern sollen. Zwei dieser Programme, eines für Nordafrika und eines für das Horn von Afrika, wurden nach Angaben der Bundesregierung bereits aktiviert. Die EU will außerdem mehr Geld in Hilfsprogramme für Länder wie die Türkei investieren, die derzeit eine große Zahl von Flüchtlingen versorgen müssen.

Kurz nach Verkündung der EU-Migrationsagenda einigten sich die EU-Außenminister am 18.05. auf erste Schritte für eine Militärmission im Mittelmeer gegen Schleuserbanden. So wollen sie dem massenhaften Ertrinken von Flüchtlingen Einhalt gebieten. In der ersten Phase sieht das von der EU-Außenbeauftragten Mogherini ausgearbeitete Konzept eine verstärkte militärischen Aufklärung der Schleuserwege und -ringe im Mittelmeer vor. Bei der zweiten und dritten Phase würde der Einsatz darauf hinarbeiten, die Besitztümer der Schleuser aufzufinden, zu beschlagnahmen und zu zerstören. Für ein direktes Vorgehen gegen Schlepperboote versuchen die Europäer, ein UN-Mandat zu bekommen. Starten soll der Einsatz frühestens im Juni 2015. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen sagte, es gebe "keinen Automatismus" für eine weitergehende deutsche Beteiligung über die erste Phase hinaus. "Bevor Phase zwei oder  drei ausgerufen werden, bedürfe es immer wieder eines gemeinsamen Beschlusses.

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