Der umfangreiche Abschlussbericht "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" enthält auch eine Zusammenstellung der bezüglich Armutsmigration relevanten Rechtsnormen sowie der bereits jetzt verfügbaren Hilfen für Kommunen (u.a. das Programm „Soziale Stadt“, dessen Finanzvolumen bereits 2013 stark erweitert wurde). Darüber hinaus enthält das Abschlusspapier unter anderem folgende Empfehlungen an die Politik:
A. Finanzielle Hilfen und Entlastungen zugunsten der Kommunen
• Bereits der Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" sah finanzielle Entlastungen der besonders betroffenen Kommunen in Höhe von ca. 200 Mio. Euro vor.
• Zusätzlich zu den bereits im Zwischenbericht enthaltenen Hilfen sieht der Abschlussbericht vor, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II für das Jahr 2014 um 25 Mio. Euro erhöht werden. Da aus verfassungsrechtlichen Gründen der Bund keine direkten Finanzhilfen an die Kommunen leisten darf gehen diese Mittel an die Länder, in denen sich die am stärksten betroffenen Kommunen befinden. Dies sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz. Die Zuweisung der Mittel an die betroffenen Kommunen müssen die Länder vornehmen.
• Außerdem werden Maßnahmen im Gesundheitswesen die Kommunen um schätzungsweise 10 Mio. Euro jährlich entlasten. Hierzu trägt eine geplante Änderung des SGB V bei, durch die gesetzliche Krankenkassen verpflichtet werden, die Impfstoffkosten für Kinder und Jugendliche aus EU-Mitgliedstaaten zu übernehmen, deren Krankenversicherungsstatus noch nicht geklärt ist.
• Im Haushalt des Bundesinnenministeriums werden in diesem Jahr noch einmal 40 Mio. Euro für zusätzliche Integrationskurse zur Verfügung gestellt.
• Zusätzlich sollen die Kommunen durch die Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes entlastet werden. Bei Inkrafttreten am 1. April 2015 liegen diese laut dem Bericht bei voraussichtlich bei 31 Mio. Euro im Jahr 2015 und bei 43 Mio. Euro in den Folgejahren.
• Wie schon im Zwischenbericht vorgesehen, werden das Programm "Soziale Stadt" und die Programme aus den europäischen Fonds ESF und EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) auf die kommunalen Probleme zugeschnitten und entsprechend finanziell ausgestattet:
• rd. 10 Mio Euro für die besonders betroffenen Kommunen im Rahmen von 150 Mio. für "Soziale Stadt" in 2014
• 88,3 Mio Euro für EHAP in der Förderperiode 2014 - 2020
• bis zu 116 Mio. Euro für die drei ESF-Programme Jugend stärken im Quartier, BIWAQ und Integrationsrichtlinie in der Förderperiode 2014 - 2020
„Der Bund wird Ende 2014 unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Zuwanderung evaluieren, ob die vorgesehenen Maßnahmen die besonders betroffenen Kommunen in ausreichendem Maße entlasten oder weitere Unterstützungsmaßnahmen für das Jahr 2015 erforderlich sein werden“, heißt es in der BMI-Mitteilung hierzu.
B. Maßnahmen zur Bekämpfung eines Missbrauchs der Freizügigkeit in der EU
„Die überwiegende Mehrzahl der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nach Deutschland zuzieht, übt ihr Freizügigkeitsrecht in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und europäischen Regeln aus. Fälle von betrügerischer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts müssen wirkungsvoll unterbunden werden. Um die Freizügigkeit zu erhalten, muss ihre Akzeptanz in der Gesellschaft gesichert sein. Gerade deshalb ist es wichtig, gegen den Missbrauch dieses Rechts wirkungsvoll vorzugehen.“, betont das BMI vorab. Als wesentliche Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung sieht der Abschlussbericht insbesondere vor:
• Im nationalen Freizügigkeitsrecht selbst sollen befristete Wiedereinreisesperren im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug ermöglicht, das Aufenthalts-recht zur Arbeitssuche in Übereinstimmung mit dem Europarecht befristet und die betrügerische Erschleichung von Aufenthaltsbescheinigungen nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU unter Strafe gestellt werden.
• Im Bereich von Familienleistungen und Kindergeld sollen Doppelzahlungen und Missbrauch unterbunden werden. Dazu wird eine gesetzliche Regelung in das Einkommensteuergesetz eingeführt, die die Kindergeldberechtigung von der eindeutigen Identifikation von Antragstellern und Kindern durch Angabe von Identifikationsnummern abhängig macht.
• Die Verwaltungsanweisungen im Bereich der Familienleistungen werden konkretisiert und zum Teil strenger gefasst: Das betrifft die Prüfung der Freizügigkeitsberechtigung, die Befristung des Festsetzungszeitraums für nichterwerbstätige Berechtigte aus EU-Staaten sowie die Anforderungen an den Nachweis der Existenz des Kindes. Außerdem sollen Änderungen für eine Anpassung des Kindergeldbezugs an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes geprüft werden.
• Ein Missbrauch der Freizügigkeitsrechte unter dem Deckmantel der Erwerbstätigkeit soll effektiv verhindert werden. Zugleich gilt es sicherzustellen, dass Zuwanderer nicht in ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten müssen und entschieden gegen Scheinselbständigkeit vorgegangen wird.
• Mit einer neuen Gewerbeanzeigeverordnung wurde bereits eine Regelung eingeführt, nach der Gewerbeanzeigen künftig konsequent auf Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit zu prüfen sind. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung intensiviert werden: Dazu werden weitere für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zuständige Stellen in den Katalog der Zusammenarbeitsbehörden aufgenommen und damit Unterstützungsrechte sowie -pflichten gesetzlich verankert.
Der Abschlussbericht „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" steht h i e r zum Download zur Verfügung.