Unter dem Tagesordnungspunkt 26 beschlossen die Innenminister zur „Aufnahme, Verteilung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern:
1. Die Innenminister und -senatoren der Länder weisen darauf hin, dass die Unterbringung einer stetig steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern Länder und Kommunen vor ernste und drängende Probleme stellt. Sie begrüßen die Anstrengungen des Bundes in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. In diesem Zusammenhang haben sich Bund und Länder darauf verständigt, künftig den Betrieb des Systems zur Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Länder (EASY) auch am Wochenende zu ermöglichen.
2. Die IMK begrüßt die für 2015 und 2016 mit dem Bund beschlossene Einigung zur Finanzierung der Kosten der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Sie stellt jedoch fest, dass diese Aufgaben gesamtstaatliche bleiben, für deren Bewältigung auch in den Folgejahren eine gesicherte Finanzierung unter Beteiligung von Bund und Ländern gefunden werden muss.
3. Sie bittet das BMI über die bisher geplanten Erweiterungen hinaus, unter Berücksichtigung der steigenden Anzahl von Asylbewerbern für eine Personalausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Sorge zu tragen, die gewährleistet, dass zukünftig die Bearbeitungszeit der Asylverfahren nicht länger als drei Monate in Anspruch nimmt.
4. Die Innenminister und -senatoren bekräftigen die Absicht, sich gegenseitig zu unterstützen. Sie bitten das BMI sich dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, die Unterbringung von Asylbewerbern auf Basis von Vereinbarungen auch außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen des zur Aufnahme verpflichteten Landes zu ermöglichen. Die Kostenträgerschaft verbleibt dabei bei den aufnahmepflichtigen Ländern, die Aufnahmequoten entsprechend des Königsteiner Schlüssels werden beibehalten.
5. Die IMK bittet das BMI innerhalb der Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Zugang zu Ausbildung, Hochschule und Arbeit geschaffen werden.
6. Die IMK bittet das BMI, auf eine Verteilung der Asylbewerber innerhalb der EU zu drängen, die die besondere Belastungssituation in einigen Mitgliedstaaten infolge des massiven Anstiegs der Zugangszahlen berücksichtigt. Sie bittet das BMI ferner darum, auf europäischer Ebene auf eine wirksame Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in den Mitgliedstaaten und die Anwendung der in diesem Zusammenhang ergangenen Rechtsakte hinzuwirken. Hierzu gehört insbesondere auch, dass Asylbewerber bei der Einreise in den Schengen-Raum ordnungsgemäß registriert werden und dass die Mindeststandards bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden.
7. Angesichts der Menschenrechtsverstöße der Terrorgruppe des "Islamischen Staates" und ihres brutalen Vorgehens gegen die Bevölkerung auch im Irak bitten die Innenminister und -senatoren der Länder das BMI, sich für die Einberufung einer Irak-Flüchtlingskonferenz aller EU-Mitgliedstaaten und für die Bereitstellung von umfassender humanitärer Hilfe vor Ort einzusetzen.
Auszug aus der Protokollnotiz BMI: Das Bundesministerium des Innern weist darauf hin, dass
- die Bundesregierung bereits zugesagt hat, finanzielle Entlastungen der Länder im Rahmen der Gespräche über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu prüfen.
- zur Reduzierung der Dauer der Asylverfahren beim BAMF bereits zahlreiche organisatorische und personelle Maßnahmen veranlasst wurden.
- sich in Bezug auf die länderübergreifende Verteilung von Asylbewerbern bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Thematik befasst und Handlungsfelder erörtert, in denen Rechtsänderungen nötig wären, um das von den Ländern gewünschte Modell umzusetzen.
- die an das BMI gerichtete Bitte, innerhalb der Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Zugang zu Ausbildung, Hochschule und Arbeit geschaffen werden, ins Leere läuft, soweit die Regelungskompetenz für die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Ländern liegt (Ausbildung und Hochschule). Soweit Regelungskompetenzen des Bundes gegeben sind (Zugang zur Arbeit) wurde bereits vieles erreicht. Weiterer Handlungsbedarf wird hier derzeit nicht gesehen.
- die Bundesregierung sich seit langem für eine faire Verteilung der Asylsuchenden in der EU einsetzt und dies auch weiterhin tun wird....„