2014 höchste Asylbewerberzahl seit 1999

Die Zahlen im Einzelnen: In Jahr 2014 haben insgesamt 202.834 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 173.072 als Erstanträge und 29.762 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (127.023 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 75.811 Personen (59,7 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer 2014 waren (mit Vergleichszahlen 2013):

 

 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge)

Veränderungen

 

 

 

2013

2014

in %

absolut


Gesamt

127.023

202.834

59,7

75.811

1.

Syrien

12.863

41.100

219,5

28.237

2.

Serbien

18.001

27.148

50,8

9.147

3.

Eritrea

3.638

13.253


9.615

4.

Afghanistan

8.240

9.673

17,4

1.433

5.

Iran

4.196

9.499

126,4

5.303

6.

Kosovo

4.423

8.923

101,7

4.500

7.

Mazedonien

9.418

8.906

-5,4

-512

8.

Bosnien-Herzegowina

4.847

8.474

74,8

3.627

9.

Albanien

1.295

8.113

526,5

6.818

10.

Somalia

3.875

5.685

46,7

1.810

Im Jahr 2014 stieg die Zahl der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gegenüber dem Vorjahr bei neun der zehn Hauptherkunftsländer insgesamt deutlich an, und zwar zwischen 17 Prozent (Afghanistan) und 526 Prozent (Albanien). 

Mit weitem Abstand stärkstes Herkunftsland im Jahr 2014 war Syrien. Im Jahr 2014 wurden 41.100 Erst- und Folgeanträge von Syrern gestellt. 2013 waren es 12.863, 2012 7.930 und 2011 3.436 Asylanträge. Da fast alle syrischen Asylanträge zu einer positiven Entscheidung führten, hat Deutschland somit bisher allein im Rahmen des Asylverfahrens mehr als 65.000 Menschen einen Schutz vor dem Bürgerkrieg in Syrien gewährt.

Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2014 lag Serbien. Der Asylbewerberzugang stieg von 18.001 Anträgen im Jahr 2013 auf nunmehr 27.148, davon etwa 92 Prozent Roma. Dabei gab es mit 10.000 wie schon im Vorjahr die meisten Folgeanträge aller Herkunftsstaaten. Aufgrund regelmäßig nicht vorliegender Asylgründe lag der Anteil der Flüchtlingsanerkennungen an den Entscheidungen zu serbischen Asylanträgen bei null Prozent.
Fast vervierfacht hat sich im Jahr 2014 der Asylzugang aus dem Herkunftsland Eritrea: von 3.638 Erst- und Folgeanträgen im Jahr 2013 stiegen die Anträge im Jahr 2014 auf 13.253.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern waren im Jahr 2014 allein fünf aus der Balkanregion: Serbien (+51 Prozent mehr Asylanträge ggü. 2013), Kosovo (+102 Prozent), Mazedonien (-5 Prozent)), Bosnien-Herzegowina (+75 Prozent) und Albanien (+526 Prozent). Mit zusammen 61.564 Asylanträgen (2013: 37.984) waren es 62 Prozent mehr als im Vorjahr. Somit kamen im Jahr 2014 etwa 30 Prozent aller Asylbewerber allein aus diesen fünf Herkunftsstaaten. Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Albanien fanden sich 2013 noch nicht unter den 10 Hauptherkunftsstaaten.

Die Zahl der Asylerstanträge im Jahr 2014 (173.072) stieg gegenüber dem Vorjahr (109.580 Erstanträge) um 57,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Eritrea. Die Zahl der Asylfolgeanträge im Jahr 2014 (29.762) stieg im Vergleich zum Vorjahr (17.443) um 70,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Irak und Mazedonien.

Im Jahr 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 128.911 Entscheidungen (Vorjahr: 80.978) getroffen. Insgesamt 33.310 Personen (25,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.285 Personen (1,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 31.025 Personen (24,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Flüchtlingsanerkennungen

davon (in Prozent):

 (in Prozent):

asylberechtigt 

Flüchtlingsschutz

Gesamt

25,8

1,8

24,0

Syrien

76,8

5,6

71,2

Serbien

0,0

0,0

0,0

Eritrea

41,5

2,0

39,5

Afghanistan

27,8

1,2

26,6

Irak

70,3

1,3

69,0

Kosovo

0,1

0,0

0,1

Mazedonien

0,0

0,0

0,0

Bosnien-Herzegowina

0,0

0,0

0,0

Albanien

0,3

0,0

0,3

Somalia

15,0

0,1

14,9

Weitere 5.174 Personen (4,0 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Jahr 2014 bei 2.079 Personen (1,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 43.018 Personen (33,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 45.330 Personen (35,2 Prozent).

Ende Dezember 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 169.166, davon 150.257 als Erstanträge und 18.909 als Folgeanträge (zum 31. Dezember 2013: 95.743 anhängige Verfahren, davon 86.694 Erst- und 9.049 Folgeanträge).

Quelle: Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 14.01.2015

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