Da die Nachfrage nach privatem Wohnraum mittelfristig steige, müssen private Investitionsanreize für den Wohnungsbau gestärkt werden. Aus Sicht des Sachverständigenrates solle daher die Mietpreisbremse wieder abgeschafft werden.
Die Arbeitsmarktintegration gilt als wichtiger Aspekt der gesellschaftlichen Integration. Es ist hier allerdings von einem erheblichen Qualifikationsbedarf auszugehen. Der Mindestlohn wird daher für viele Flüchtlinge bereits eine sehr hohe Einstiegshürde darstellen, entsprechend dürfe der Mindestlohn keinesfalls weiter steigen. Der Sachverständigenrat spricht sich vielmehr dafür aus, dass arbeitssuchende anerkannte Flüchtlinge von Beginn an als langzeitarbeitslos betrachtet werden sollten, sodass hier der Mindestlohn nicht sofort greift. In diesem Zusammenhang wird auch eine Verlängerung der Ausnahme vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in einer neuen Beschäftigung von sechs auf zwölf Monate gefordert. Praktika sollten zumindest bis zu einer Dauer von zwölf Monaten vom Mindestlohn ausgenommen werden. Auch ein nach Alter gestaffelter Mindestlohn sei vorstellbar und könnte die Eintrittshürde für junge Erwachsene senken.
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