Leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen wurde hierzu das Online-Portal www.anerkennung-in-deutschland.de online freigeschaltet. Die Website informiert aktuell über die rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Migrantinnen und Migranten bekommen Auskunft darüber, ob, wie und bei wem ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt werden kann. Dies gilt auch für Fachkräfte im Ausland, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen. Durch den digitalen Wegweiser „Anerkennungs-Finder“ erhalten Anerkennungssuchende nach wenigen Klicks die Adresse der für ihr Anliegen zuständigen Stelle. Außerdem bekommt man wichtige Informationen zum Ablauf und zum individuellen Anerkennungsverfahren.

Inzwischen hat sich ein Beratungsnetzwerk herausgebildet, das unter www.netzwerk-iq im Internet hilfreiche Informationen zur Implementierung der erforderlichen Strukturen für die Umsetzung des Gesetzes bereitstellt und über Ansprechpartner in den Ländern informiert. Das Netzwerks IQ hat ein flächendeckendes Angebot von Erstberatungen für Anerkennungssuchende eingerichtet: Über 30 Erstanlaufstellen beantworten Fragen von Menschen mit ausländischen Abschlüssen, wie: Welchem deutschen Beruf entspricht meine Qualifikation? Wo stelle ich einen Antrag auf ein Anerkennungsverfahren? Welche Unterlagen muss ich dazu einreichen? Was kostet das? Was ist, wenn ich keine Anerkennung bekomme? In einzelnen Bundesländern wurde ergänzend eine Telefonhotline eingerichtet, um auf diesem Wege eine flächendeckende Beratung sicherzustellen. Die Kontakte aller Erstanlaufstellen sind unter www.netzwerk-iq.de zu finden. Das Netzwerk IQ schult und vernetzt auch die IQ Beratungsfachkräfte und alle, die Migrantinnen und Migranten beruflich über die neuen Möglichkeiten beraten. Das gilt für Arbeitsagenturen und Jobcenter ebenso wie für Migrationsberatungsstellen oder andere Beratungseinrichtungen.

Als Hilfe bei der Antragstellung stellt die Bundesregierung den Antragstellern eine Telefon-Hotline zur Verfügung. Neben dem Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de  hat Frau Bundesministerin Schavan die Telefon-Hotline 03018-15-1111 frei geschaltet. Hierüber erhalten die Antragsteller eine erste Orientierungshilfe.

Das Anerkennungsgesetz gilt nur für Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen (z.B. Ärzte, Krankenpflegepersonal, Rechtsanwälte und alle Abschlüsse der 350 deutschen Ausbildungsberufe). Die Länder haben aber angekündigt, die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, anzupassen. Das betrifft etwa Lehrer oder Ingenieure.

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