Das Integrationsprogramm enthält ausführliche Situationsbeschreibungen und Vorschläge zur Steigerung der Effizienz der Aktivitäten und Maßnahmen. Für das künftige Handeln der Kommunen im Integrationsbereich ist das Programm eine wichtige Grundlage für weitere integrationspolitische Überlegungen.
Mit der Entwicklung des Integrationsprogramms hat das Bundesinnenministerium das BAMF beauftragt. Das bundesweite Integrationsprogramm wurde gemäß § 45 Satz 2 Aufenthaltsgesetz entworfen und leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans aus dem Jahr 2007. Der Auftrag zur Erarbeitung des Programms geht noch auf die Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Zuwanderung von 2001 unter Leitung der ehemaligen Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Prof. Rita Süssmuth, zurück.
Auftrag
Neue Struktur der Integrationspolitik: Mit dem Aufenthaltsgesetz wurde ein Grundangebot an Integrationsförderung des Bundes gesetzlich geregelt und ein großer Teil der Integrationsaufgaben – vor allem die Förderung der Deutschkenntnisse – beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gebündelt. Nach § 45 Satz 2 Aufenthaltsgesetz sollen im bundesweiten Integrationsprogramm (IP) die Vielfalt der existierenden Integrationsangebote erfasst, strukturiert und konkrete Vorschläge für ihre Weiterentwicklung formuliert werden.
Federführung: Mit der Entwicklung des Integrationsprogramms hat das Bundesministerium des Innern (BMI) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) beauftragt.
Ergebnis: Unter der Federführung des Bundesamts haben Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Praxis der Integrationsförderung und Wissenschaft gemeinsam drängende Handlungsbedarfe identifiziert und konkrete Empfehlungen und Strategien entwickelt. Das bundesweite Integrationsprogramm leistet auch einen Beitrag zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans, indem es Themen und Ergebnisse aufgreift und Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung und praktischen Erprobung erarbeitet.
Handlungsfelder: Zentrale Themen und Empfehlungen
Deutschkenntnisse früh und umfassend fördern – Herkunftssprachen nutzen: Der Umgang mit der wachsenden Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Deutsch als Zweitsprache stellt Bildungseinrichtungen und pädagogisches Personal vor große Herausforderungen. Durchgängige sprachliche Bildung, die Brüche im Lern- und Bildungsprozess vermeidet und unterschiedliche Lernorte einbezieht, gewinnt an Bedeutung. Sie erfordert spezifische Kompetenzen, die Bestandteil von Aus-, Fort- und Weiterbildung sein müssen. Neben guten Deutschkenntnissen können auch Herkunftssprachenkenntnisse eine wichtige Ressource für bestimmte Bereiche des Arbeitsmarkts sein.
Bildungschancen stärken – Bildungserfolge erhöhen: Bildungs- und Integrationschancen von Kindern und Jugendlichen sind geprägt von den sozialen, familiären und sprachlichen Rahmenbedingungen in denen sie aufwachsen. Nachhaltige Bildungsförderung ist somit auf eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule angewiesen. Der Bildungsbereich ist auch ein wichtiges Berufsfeld, zu dem Menschen mit Migrationshintergrund als Vorbilder gelungener Bildungskarrieren noch nicht ausreichend Zugang finden: Lehrkräfte mit Migrationshintergrund sind immer noch die Ausnahme an Schulen in Deutschland.
Gesellschaftliche Teilhabe und aktive Mitgestaltung fördern: Im Zentrum des Themenfeldes der gesellschaftlichen Integration steht die aktive Teilhabe und Mitgestaltung von Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben. Dabei geht es insbesondere auch um die Förderung und Einbeziehung ihrer Kompetenzen und Ressourcen. Migrantenorganisationen können vor diesem Hintergrund Orte des bürgerschaftlichen Engagements von Menschen mit Migrationshintergrund sein und nicht zuletzt durch ihre Brückenfunktion wichtige Aufgaben, z. B. im Bereich der Jugendverbandsarbeit, im Integrationsprozess übernehmen.
Qualität sichern – Wirkung überprüfen: Evaluation kann einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsentwicklung, Nachhaltigkeitssicherung und bedarfsgerechten Ausrichtung von Angeboten sowie zum effektiven Ressourceneinsatz leisten. Aufbauend auf den allgemeinen Standards für Evaluation der Deutschen Gesellschaft für Evaluation sollten, wo erforderlich, spezifische Standards der Evaluation von Integrationsförderung entwickelt werden.
Ausblick: Nachhaltigkeit sichern
Ausblick: Viele der im bundesweiten Integrationsprogramm behandelten Themen sind mit den hier vorgestellten Empfehlungen nicht abgeschlossen – einzelne werden in den nächsten Jahren weiter an integrationspolitischer Bedeutung gewinnen. Dies betrifft insbesondere die Förderung bildungssprachlicher Deutschkenntnisse von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung der Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen oder auch die Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für pädagogische Berufe. Andere Themen und Fragestellungen der Integrationsförderung können kurzfristig an Relevanz gewinnen und neue, gemeinsame Lösungsansätze erfordern. Mit der Vorlage dieser Publikation ist der Prozess zur Erstellung eines bundesweiten Integrationsprogramms abgeschlossen und der gesetzliche Auftrag des § 45 Aufenthaltsgesetz erfüllt. Die wichtigsten Themen des Integrationsprogramms werden in den Prozess des Aktionsplans zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans eingebracht und in diesem Rahmen umgesetzt.
Nachhaltigkeit: Das bundesweite Integrationsprogramm ist mehr als eine Publikation. Es lebt von der Umsetzung der Ideen und Empfehlungen, die in diesem Band zusammengestellt sind. Viele können kurzfristig einen Beitrag dazu leisten, Integrationsangebote zielgerichteter an den Bedarfen von Migrantinnen und Migranten auszurichten und effektiver zu gestalten – etwa im Bereich der Zusammenarbeit mit Eltern oder bei der Öffnung von Förderprogrammen für Migrantenorganisationen. Andere – wie die Gewinnung von Lehrkräften mit Migrationshintergrund – erfordern einen längeren Atem und zum Teil auch strukturelle Veränderungen.
Das bundesweite Integrationsprogramm - Angebote der Integrationsförderung in Deutschland – Empfehlungen zu ihrer Weiterentwicklung kann auf der Homepage des Bundesinnenministeriums unter www.bmi.bund.de kostenlos abgerufen werden.