Ausgehend von der Zielsetzung, mit der Bezahlkarte möglichst zeitnah ein bundeseinheitliches und verlässliches System zu etablieren, sollten schnellstmöglich alle Zweifel und Uneindeutigkeiten bei den Einsatzmöglichkeiten ausgeräumt werden. Zwar steht die aktuelle Rechtslage der Einführung einer Bezahlkarte nicht im Wege. Allerdings gilt insbesondere für Personen, die nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder untergebracht sind, der Vorrang von Geld- vor Sachleistungen. Um den Kommunen bei der Umsetzung die nötige Verlässlichkeit und Rechtssicherheit zu gewähren, ist dringend angeraten, den Vorrang der Bezahlkarte für Kommunen durch den Gesetzgeber festzulegen.
Aus Sicht der Kommunen kann die Bezahlkarte für Geflüchtete ein Baustein sein, um die sogenannten „Pull-Faktoren“ bei der Migration nach Deutschland zu reduzieren. Dafür bedarf es klarer Rahmenbedingungen, um den Einsatz der Bezahlkarte schlussendlich nicht unnötig zu verzögern oder zu verwässern. Vertrauen in die Politik gründet sich auf Verlässlichkeit und das Einhalten von Zusagen. Hier ist die Bundesregierung jetzt am Zug.