Aus Sicht der Kommunen wäre die Einführung einer bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerber ein gutes Signal gewesen. Auch wenn nun zwei Bundesländer bei der Vergabe eigene Wege gehen, ist es zu begrüßen, dass sich die überwiegende Zahl der Bundesländer auf Standards geeinigt haben.
Bei der flächendeckenden Umsetzung wird es von zentraler Bedeutung sein, dass die ausgegebenen Karten untereinander überall in Deutschland kompatibel sind. Wenn die Ausschreibung jetzt vorangetrieben wird, ist es wichtig zu prüfen, welche gesetzlichen Vorschriften zur Umsetzung parallel anzupassen sind, damit die mit der Karte verbundenen Ziele bestmöglich erreicht werden können. Hier liegt der Fokus auf der Kompatibilität, auf der Möglichkeit, die Bezahlkarte auch mit anderen Informationen und Nachweisen erweitern zu können sowie die Bezahlkarte diskriminierungsfrei zu gestalten.
Wir sehen die Bezahlkarte als Chance, die Verwaltung und auch die Geflüchteten von unnötigen Behördengängen zu entlasten. Zugleich bietet sich die Möglichkeit, Geldtransfers in Heimatländer und an Schlepper zu erschweren. Das zeigen auch erste Modellversuche mit einer Bezahlkarte. In jedem Fall könnte die Bezahlkarte ein Ansatzpunkt sein, um sogenannten „Pull-Faktoren“ für die Migration nach Deutschland zu verringern.