Der DStGB hat eine Wohnsitzauflage bereits seit langem gefordert. Ob und wenn ja, wie von der Wohnsitzauflage in den Bundesländer Gebrauch gemacht wird, liegt jedoch in der Kompetenz der jeweiligen Länder. Bislang machen nur wenige davon Gebrauch. Dies zeigt die beigefügte Übersicht zum aktuellen Stand der Umsetzung der Wohnsitzregelung in den Ländern. Aus Sicht des DStGB ist eine flächendeckende, konsequente und zeitnahe Ausgestaltung der Wohnsitzauflage dringend geboten. Diese darf sich nicht auf die bloße Verteilung der anerkannten Flüchtlinge beschränken, sondern muss in ein Gesamtkonzept eingebettet und mit einer gezielten Strukturförderung und der Ausbau von Infrastrukturen, besonders in den ländlichen Regionen, unterlegt sein.
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