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Zahl der leistungsberechtigten Asylbewerber erneut gesunken

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat mitgeteilt, dass die Zahl der Leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum dritten Mal in Folge gesunken ist. Bezogen im Jahr 2017 469 000 Personen Regelleistungen, waren es im Jahr 2018 nur noch 411.000 Personen, was einem Rückgang von 12 % entspricht. Der Höchststand der Leistungsbezieherinnen und -bezieher wurde im Jahr 2015 mit 975 000 Personen erreicht.

Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG (Stand: 31.12.2018) erfüllen. Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten haben oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und deshalb in dieser Statistik nicht enthalten. 

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Zum Jahresende 2018 erhielten knapp 153 000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren knapp 2 000 Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten. Meist wurden sie aber parallel zu den Regelleistungen erbracht.

Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen im Jahr 2018 knapp 4,9 Milliarden Euro brutto. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Ausgaben um 17 %. 80 % der Ausgaben im Jahr 2018 wurden für Regelleistungen und 20 % für besondere Leistungen erbracht. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen (zum Bei-spiel Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von Sozialleistungsträgern) in Höhe von etwa 205 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 4,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Rückgang um 17 % gegenüber 2017. 

Während die Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen jeweils nur Personen mit bestehendem Leistungsbezug zum Jahresende ausweist, betrachtet die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG die tatsächlichen Zahlungsströme im gesamten Berichtsjahr. 

Anmerkung des DStGB

Ungeachtet der positiven Entwicklung bei den Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den aktuellen Rückgängen bei den Erstanträgen für Flüchtlinge, darf in der Diskussion nicht unbeachtet bleiben, dass anerkannte Flüchtlinge nicht in der Statistik enthalten sind. Der Aufwand, der für die Kommunen für die Integration entsteht, ist teilweise losgelöst vom Status. Daher kann aus einem Rückgang der Bezieher nach dem AsylbLG nicht geschlossen werden, dass die Mittel für die Integration und die Flüchtlingsunterbringung auf kommunaler Ebene gekürzt werden sollten. Vielmehr braucht es hier eine langfristige Unterstützung der kommunalen Ebene durch Bund und Länder um die Integration, trotz Problemen bei den Integrationskursen, erfolgreich weiter gestalten zu können.

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Foto: © nmann77-Fotolia.com

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