Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Neuregelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter. Die neuen Regelungen zur Begrenzung der Familiennachzügler auf 1.000 im Monat sowie die Voraussetzungen, unter denen diese ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen zur Kernfamilie nach Deutschland nachziehen können, sind richtige Schritte. Sie versprechen eine bessere Steuerung und Planbarkeit der Zuwanderung in den Kommunen. Allerdings lassen die Regelungen erhebliche Rechtsunsicherheiten und Aufwand bei den ohnehin überlasteten kommunalen Behörden und Gerichten befürchten. Es fehlt an klaren und praxistauglichen Kriterien sowie an einem geordneten Verfahren im Hinblick auf die Verteilung auf Länder und Kommunen. Dies lässt einen weiteren Zuwachs an Klagen befürchten. Zudem bleibt unklar, wie die 1.000 Familiennachzügler im Bundesgebiet bzw. auf die Länder verteilt werden sollen und wer die Verteilung wie steuert. Hier muss nachgebessert und Klarstellungen getroffen werden, wenn der Gesetzgeber das mit der Neuregelung verfolgte Ziel wirklich ernst nimmt. Nur durch Planungssicherheit kann die Unterbringung der Familiennachzügler in Wohnungen, Kitas und Schulen in den Kommunen realisiert werden und die Integration der Geflüchteten sowie ihrer Angehörigen gelingen. Der Nachzug bei Ehegatten sowie bei minderjährigen Kindern sollte daher zwingend von dem Vorhandensein geeigneten Wohnraums und der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden, so wie es in Dänemark oder Schweden längst bestehende Praxis ist.
(Ein Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)
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