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Studie: Ausgaben im Zusammenhang mit Geflüchteten

Die Studie der Bertelsmann-Stiftung wurde durch das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen (IAW) erstellt. Es wurden acht Kommunen untersucht, die in ihrer Verschiedenheit hinsichtlich Finanzsituation, Größe und Geflüchtetenzahlen einen Querschnitt in Deutschland darstellen.

Ziel der Studie ist es, die komplexe Ausgabenstruktur im Hinblick auf die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten in den Kommunen und das Zusammenspiel zwischen Gemeinden, Städten, Landkreisen, Land und Bund exemplarisch darzustellen und die Unterschiede zwischen den Kommunen zu erklären. Daraus sollen Hinweise dafür entwickelt werden, wie Kommunen bei der Aufnahme Geflüchteter besser unterstützt werden können.

Die zentralen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Ausgaben im Kontext der Geflüchteten sind insgesamt nicht einheitlich und daher sehr differenziert zu betrachten. Bei der Struktur der Ausgaben lassen sich am ehesten die Ausgaben, die als kommunale Pflichtaufgaben getätigt werden, miteinander vergleichen. Bei den Asylbewerberleistungen werden die hohen kommunalen Ausgaben für die Unterbringung deutlich. Maßgeblich dafür ist insbesondere der Anteil der Geflüchteten, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. 2015/2016 wurden infolge des unerwarteten Anstiegs der Zuwanderungen hohe Ausgaben für die Herrichtung von Notunterkünften getätigt sowie langfristige (und teure) Mietverträge abgeschlossen. Dies wirkt in die Gegenwart hinein und absorbiert einen erheblichen Teil der finanziellen Mittel. Die Kosten sind auch – neben unterschiedlicher Handhabung der Erstattung durch die Bundesländer – dafür verantwortlich, dass die Erstattungen, die die Kommunen vom Bund für die Asylbewerberleistungen erhalten, die Kosten der befragten Kommunen in den untersuchten Jahren nicht gedeckt haben.

Auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene haben in diesen Jahren notgedrungen die konsumtiven Ausgaben der öffentlichen Hand im Kontext der Geflüchteten die investiven Ausgaben dominiert. Andererseits machten in den untersuchten Kommunen die direkten Transferleistungen an die Geflüchteten in Form von Geld- oder Sachleistungen mit einem durchschnittlichen Anteil von 40 Prozent an den Ausgaben einen relativ geringen Teil aus.

Die Kommunen, die es sich leisten konnten, haben zudem in Integrationsleistungen für Geflüchtete investiert, da es sich hierbei um freiwillige Leistungen der Kommunen handelt. Wie hoch die von den Kommunen „freiwillig“, also in alleiniger Verantwortung erbrachten Integrationsleistungen sind, lässt sich nicht klar beziffern. In einem Fall betrugen sie ein Drittel dessen, was pro Kopf für die Grundleistungen nach AsylbLG ausgegeben wird. Hierbei handelt es sich aber um eine Kommune, die gezielt eine langfristige Strategie der Integration verfolgt und dabei vor allem auf frühkindliche Erziehung, Bildung und soziale Integration setzt.

In anderen Kommunen begrenzen budgetäre Zwänge die Ausgaben für freiwillige Integrationsleistungen. Mehrere der in die Fallstudien einbezogenen Kommunen sind sog. Haushaltssicherungskommunen, die unter einer verschärften Aufsicht stehen und die deshalb keine Möglichkeit zur Erhöhung der Verschuldung haben. Insgesamt zeigt sich, dass von Einheitlichkeit bei den kommunalen Ausgaben keine Rede sein kann.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass mit dem Rückgang der Geflüchtetenzahlen in Deutschland aktuell ein guter Moment für die Kommunen sei, langfristige Investitionsstrategien zu entwickeln. Sie dürfen hierbei jedoch nicht alleingelassen werden. Bei den Ausgaben für Integration und Bildung sind Finanzierungsprogramme des Bundes und der Länder notwendig, um kommunale Maßnahmen zu stärken. Die untersuchten Kommunen sahen die Zuwanderung Geflüchteter vielfach als Chance, weil dadurch teilweise langfristige Schrumpfungsprozesse umgekehrt (oder zumindest gedämpft) und der Rückbau öffentlicher Infrastruktur vermieden werden kann. Die Studie zeigt zudem auf, dass die Ausgaben für die Aufnahme nicht nur aus Transferzahlungen bestanden haben, sondern auch aus einheimischen Dienstleistungsunternehmen, der Integration insgesamt und somit langfristig der ganzen Bevölkerung vor Ort zugutekamen.

Anmerkung des DStGB

Die Studie unterstreicht die enormen finanziellen Anstrengungen der Kommunen in den Jahren 2015/2016, die die Kommunen bei der Aufnahme und Integration der Geflüchteten geleistet haben. Obgleich die Studie nur einen kleinen Ausschnitt der Kommunen zeigt, wird deutlich, dass die Leistungen in der Regel deutlich über die reinen Pflichtaufgaben hinausgehen. Über die finanziellen Leistungen hinaus, haben vor allem die vielen tausend Ehrenamtlichen dazu beigetragen, dass der Flüchtlingszuzug von den Kommunen zu bewältigen war. Es ist zudem anzuerkennen, dass auch der Bund den Kommunen erhebliche Mittel für die Aufnahme und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen bereitgestellt hat. Die Unterbringung, Versorgung und Integration wäre andernfalls nicht zu bewältigen gewesen.

Auch wenn der Zugang an Geflüchteten nach Deutschland deutlich nachgelassen hat und nicht annähernd vergleichbar mit der Situation 2015/2016 ist, kann jedoch keine Entwarnung im Hinblick auf die Ausgaben für die Geflüchteten in den Kommunen gegeben werden. Die Herkulesaufgabe der Integration derjenigen mit Bleibeperspektive ist langwierig und wird alle vorhandenen Mittel in den Kommunen binden. Zudem gibt es weiterhin Kosten – wie insbesondere die die Kosten der Unterkunft, die sog. Vorhaltekosten sowie die Kosten für Geduldeten – die nicht gedeckt sind.

Die weitere Unterstützung des Bundes bei den erheblichen Integrationskosten der Kommunen mit acht Milliarden Euro bis 2021 ist zwar ausdrücklich zu begrüßen. Dass die Fortschreibung der 8 Mrd. Euro in den Jahren bis 2021 ausreichend ist, muss jedoch angezweifelt werden. Damit wird aus Sicht des DStGB nicht der notwendige Lastenausgleich für die Kommunen gewährleistet. Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen hier nachbessern und den Finanzrahmen insbesondere im Hinblick auf die o.g. Kosten, die derzeit nicht gedeckt werden, aufstocken. Ziel muss daher eine zeitlich unbegrenzte, dauerhafte und für die Kommunen auskömmliche Finanzierungsregelung sein. Neben der finanziellen Unterstützung über das Jahr 2018 hinaus sind daher zusätzliche gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig. Dies betrifft unter anderem die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel für die Schaffung einer angemessenen Schulinfrastruktur sowie für Sprachförderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Studie ist unten abrufbar.

Studie

(Foto: ©Jamrooferpix - Fotolia.com)

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