Straftaten durch und gegen Zuwanderer sind rückläufig

Das Bundeskriminalamt (BKA) trifft in seinem aktuellen Lagebericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ folgende Kernaussagen und zeigt folgende Entwicklungstendenzen auf:

Zustrom von Flüchtlingen und Asylbegehrenden nach Deutschland dauert an
Für das Jahr 2015 wurden rund 890.000 Asylsuchende im Kerndatensystem registriert, für die ersten neun Monate des Jahres 2016 waren es 213.000. Die monatlichen Flüchtlingszahlen von Dezember 2015 bis April 2016 waren jedoch deutlich rückläufig und stagnieren seit Mai 2016 auf niedrigem Niveau.

Straftaten begangen durch Zuwanderer rückläufig
Die Entwicklung der Fallzahlen der durch Zuwanderer begangenen Straftaten in den ersten drei Quartalen im Jahr 2016 war in fast allen Deliktsbereichen tendenziell rückläufig. Die signifikantesten Rückgänge gab es im Bereich der Diebstahlsdelikte sowie der Vermögens- und Fälschungsdelikte – den beiden Schwerpunktdelikten im Kontext von Zuwanderung. Innerhalb der Vermögens- und Fälschungsdelikte handelte es sich vorranging um Fälle von Beförderungserschleichung/Schwarzfahren (60%). Bei den Diebstahlsdelikten dominierte der Ladendiebstahl (64 %).

Rückgang der Straftaten von Zuwanderern gegen Zuwanderer
Auch die Zahl an Straftaten von Zuwanderern gegen Zuwanderer war in fast allen Bereichen rückläufig. Ebenso ist ein leichter Rückgang der Fälle zu beobachten, in denen Zuwanderer Opfer von Straftaten wurden.

Straftaten gegen Asylunterkünfte und Asylbewerber weiterhin auf hohem Niveau
Bei der Anzahl der Straftaten gegen Asylunterkünfte und Asylbewerber ist seit Februar 2016 ein rückläufiger Trend – allerdings auf insgesamt hohem Niveau feststellbar.

Rechtsmotivierte Straftaten gegen Politiker und politisch verantwortlich empfundene Personen
Neben objekt- und personenbezogenen Straftaten zum Nachteil von Asylunterkünften und Asylsuchenden sind weiterhin rechtsmotivierte Straftaten gegen Politiker und sonstige als politisch verantwortlich empfundene Personen nicht auszuschließen.

Die starke Ausdifferenzierung zwischen Asylgegnern und Asylbefürwortern führte zu einer latenten Radikalisierung des gesellschaftlichen Diskurses.

Der vollständige Lagebericht des Bundeskriminalamtes ist auf der Homepage des Bundesinnenministeriums unter www.bmi.bund.de abrufbar.

Hintergrund
Das BKA erstellt die Lageübersicht gemeinsam mit den Polizeien der Länder. Sie enthält Tendenzaussagen. Die Aussagen basieren auf Daten aus der laufenden Fallbearbeitung in Bund und Ländern. Die polizeilichen Ermittlungen in den zugrunde liegenden Fällen dauern vielfach noch an. Die Datenbasis ist folglich nicht abschließend und unterliegt fortwährenden Änderungen. Daher können die aktuell dargestellten Fallzahlen nicht zu den Fallzahlen zu den bisher veröffentlichten Kernaussagen ins Verhältnis gesetzt werden.
Die Entwicklung und die Auswirkungen der Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf die Kriminalitätslage in Deutschland werden regelmäßig quartalsweise ausgewertet. Die nun veröffentlichten Zahlen ersetzen die vorherigen Angaben für die erste Jahreshälfte des Jahres 2016.

Anmerkung
Der Lagebericht trägt aus kommunaler Sicht zur Versachlichung der Diskussion um den Anstieg von Straftaten durch den Flüchtlingszuzug bei. Besorgniserregend sind das fortwirkend hohe Niveau an Straftaten gegen Asylunterkünfte, die latente Radikalisierung des gesellschaftlichen Diskurses sowie fortwährende  Straftaten gegen Kommunal-, Landes- und Bundespolitiker und sonstige als politisch verantwortlich empfundene Personen, die sich gegen Zuwanderer richten. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss diesen Entwicklungen mit aller Kraft entgegentreten und ein deutliches Zeichen setzen, um das Vertrauen in den Staat wieder zu stärken und allen in Deutschland lebenden Menschen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln.

Der DStGB hat sich intensiv in die Diskussion um die innere Sicherheit eingebracht und einen Katalog an Vorschlägen erarbeitet, um das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger insgesamt zu stärken und Straftaten effektiver entgegentreten zu können. Dies betrifft den Ausbau der Personalkapazitäten bei der Polizei und Justiz, eine verstärkte Videoüberwachung, Strafschärfungen, Präventionsstrategien gegen Radikalisierungen sowie einem Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Hasskriminalität und eine gemeinsame Strategie und Struktur für die Bekämpfung der Internetkriminalität. Bund und Länder haben bereits wesentliche Vorschläge des DStGB aufgriffen und Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit eingeleitet. Alle aus kommunaler Sicht wesentlichen Maßnahmen im Überblick sind in der aktuellen - diesem Heft beigefügten - Bilanzdokumentation des DStGB sowie auf der Homepage des DStGB im Schwerpunktbereich „Sicherheit in Kommunen“ abrufbar.

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