Dr. Gerd Landsberg zur Flexibilisierung der Flüchtlingsunterbringung

Der Königssteiner Schlüssel, nach dem die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt, hat sich in vielen Bereichen, was die Verteilung von Lasten zwischen den Ländern angeht, bewährt. Es ist auch kaum zu erwarten, dass die Länder kurzfristig hier für andere Methoden einen Konsens finden.

Innerhalb eines Landes muss Maßstab sein, wo man am schnellsten angemessene Unterkünfte schaffen und die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge sichern kann. In Gebieten mit ohnehin großer Wohnungsnachfrage müssen die Länder z. B. durch Bau-  oder Umbaumaßnahmen jedenfalls mittelfristig Unterkunftsmöglichkeiten schaffen. Gerade weil diese Flüchtlinge vor dem Hintergrund der dramatischen Lage in den Herkunftsländern über Jahre, wenn nicht auf Dauer, bei uns leben werden und integriert werden müssen, können nicht von vornherein bestimmte Ballungsgebiete ausgenommen werden.

Eine Flexibilisierung der Zuteilung und die gegenseitige Unterstützung zwischen Städten und Gemeinden sind gute Beispiele interkommunaler Kooperation, die auch für den Flüchtlingsbereich gelten und von den Ländern gefördert werden sollte.

Bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften ist auch die Kreativität vor Ort gefragt. So hat beispielsweise eine Stadt im Rheinland alle Antragsteller von Abrissgenehmigungen angefragt, ob man nicht das Gebäude nicht doch – eventuell nach Umbau –  für ein zwei Jahre zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzten kann.  Hierdurch konnten zusätzliche Unterkünfte geschaffen werden.

Die Schaffung eines Schutzraumes für Flüchtlinge ist eine gesamtgesellschaftliche, aber eben auch eine flächendeckende Herausforderung.

(Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Stand: 20. November 2014)

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