Hintergrund des von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller angekündigten Programms ist, dass die Zahl freiwilliger Rückführungen im Jahr 2017 trotz höherer Rückführungsprämien weiter gesunken ist. 2017 wurden 29.587 Anträge zur freiwilligen Rückkehr bewilligt. 2016 waren es noch über 54.000.
Von Dezember 2017 bis Ende Februar 2018 konnten freiwillige Rückkehrer ergänzend zu bisherigen Ausreiseprämien zusätzliche Sachleistungen beantragen. Vorgesehen waren Hilfen von bis zu 3.000 Euro für Familien und bis zu 1.000 Euro für Einzelpersonen. Die Heimkehrer konnten Zuschüsse für Miete, Möbel oder Renovierungen bekommen. Dennoch entschieden sich in den drei Monaten nur 4388 Personen für eine freiwillige geförderte Ausreise. Im Vorjahr waren es nach dem Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat im gleichen Zeitraum noch 8185 Personen. Die zusätzliche Prämie wurde bis zum 28. Februar insgesamt für 1565 Personen bewilligt, davon 761 Einzelpersonen und 235 Familien. In diesem Zeitraum erhielten 28.551 Asylbewerber eine Ablehnung.
Auch die schon bestehende Prämie des Rückkehrprogramms „StarthilfePlus“, das seit Februar 2017 und noch bis Ende 2018 läuft, hat nicht zu mehr freiwilligen Ausreisen geführt. Asylbewerber bekommen 1200 Euro, wenn sie noch während des Asylverfahrens ausreisen, während abgelehnte Asylbewerber 800 Euro bei einer freiwilligen Ausreise erhalten. Lagen die Gesamtausgaben aller Rückkehrprämien 2016 noch bei rund 30 Millionen Euro, waren es 2017 rund 31 Millionen.
Bewertung
Die Abschiebepraxis muss dringend weiter verbessert werden. Dies bezieht sich auf die konsequente Abschiebung rechtswirksam abgelehnter Asylbewerber und Flüchtlinge als auch auf eine Ausweitung der freiwilligen Rückkehrförderung. Abschiebungen und freiwillige Rückführungen derjenigen ohne Bleiperspektive gehen jedoch nur schleppend voran und sind im Vergleich zum Vorjahr 2016 sogar rückläufig. Insbesondere die Zahl abgelehnter Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Aufenthaltsrecht, die wegen fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können, ist im vergangenen Jahr 2017 deutlich gestiegen.
Es ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen, dass die Bundesregierung vorsieht neue Rückkehrstrategien zu entwickeln und zusätzliche Anreize für eine freiwillige Ausreise zu schaffen. Deutschland sollte sich auch verstärkt mit Rückkehrstrategien für den Zeitpunkt befassen, an dem die kriegerischen Auseinandersetzungen in den Herkunftsländern beendet sind. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, die Flüchtlinge in Kooperation mit der deutschen Wirtschaft so zu qualifizieren, dass sie den dann notwendigen Aufbau mitgestalten können. Wenn dafür geeignete Flüchtlinge die Chance erhalten, sich bereits jetzt vorzubereiten und entsprechend zu qualifizieren, kann dies eine Lebenschance für die Betroffenen selbst aber auch ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der vom Krieg zerrissenen Länder bedeuten.
Die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen für eine bessere Rückehr- und Abschiebepraxis in den Ländern entsprechen wesentlichen kommunalen Forderungen und müssen zügig in die Tat umgesetzt werden. Dort ist insbesondere die Beschleunigung der Verfahren und Zusammenführung der Verfahrenszuständigen in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, sog. ANkER-Einrichtungen, vorgesehen, wonach abgelehnte Asylbewerber, Asylbewerber mit unklarer Identität und mit unklarer Bleibeperspektive nicht auf die Kommunen verteilt werden, sondern in zentralen Einrichtungen verbleiben müssen. Hier muss man auch die freiwillige Rückkehrberatung ansiedeln und intensivieren. Zugleich müssen bestehende Abschiebehindernisse beseitigt und entsprechende Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern abgeschlossen werden. Hindernisse einer Rückführung, wie fehlende Papiere, mangelnde Kooperation der Herkunftsländer oder die genaue Überprüfung medizinischer Hinderungsgründe können die Kommunen nicht überwinden.