Die Bundesregierung hat am 18. Juli den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beschlossen.
Danach soll künftig gesetzlich vermutet werden, dass ein Asylantragsteller aus einem dieser Staaten nicht verfolgt wird. Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien sollen künftig schneller bearbeitet und nach einer negativen Entscheidung soll der Aufenthalt der Staatsangehörigen dieser Staaten in Deutschland schneller beendet werden können. Deutschland soll dadurch als Zielland weniger attraktiv werden, wenn das Motiv für den Antrag nicht der Schutz vor Verfolgung im Herkunftsland ist.
Im Jahr 2017 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwa 8.700 Asylanträge von Angehörigen dieser vier Staaten entgegengenommen. Nur ein kleiner Bruchteil von ihnen hat tatsächlich eine Aussicht auf einen Schutzstatus in Deutschland: Im Jahr 2017 betrug die Anerkennungsquote für Georgien 0,6 %, für Algerien 2 %, für Marokko 4,1 % und für Tunesien 2,7 %. Insgesamt hat das BAMF im Jahr 2017 über 15.000 Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien entschieden.
Asylanträge von Angehörigen Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens werden weiterhin individuell geprüft. Auch weiterhin wird in jedem Asylverfahren eine persönliche Anhörung durchgeführt, in der der Antragsteller seine Situation im Herkunftsstaat vortragen und ggf. seinen Anspruch auf einen Schutzstatus in Deutschland belegen kann. Es wird allerdings kraft Gesetzes künftig vermutet, dass ein Antragsteller aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. Diese Vermutung kann durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden.
Asylbewerber und Geduldete aus Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien, die spätestens am Tag Kabinettbeschlusses mit Zustimmung der Ausländerbehörde eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen oder die einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, sollen die Ausbildung nach dem Gesetzentwurf fortsetzen oder beginnen können. Außerdem soll Asylbewerbern und Geduldeten aus diesen Staaten, die am heutigen Tag des Kabinettbeschlusses bereits erlaubt in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, die Weiterbeschäftigung und die Aufnahme weiterer Beschäftigungen ermöglicht werden.
Anmerkung des DStGB
Der DStGB begrüßt den beschlossenen Gesetzesentwurf. Es entspricht einer seit langem erhobenen Forderung des Verbandes, die sog. Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien sowie weitere Staaten, die die Voraussetzungen erfüllen, zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Die Einstufung führt nachweislich zu einer Beschleunigung der Asylverfahren sowie im Falle der Ablehnung zu einer zügigen Rückführung in die Herkunftsländer. Dies lässt eine deutliche Entlastung der Kommunen erwarten und ermöglicht es ihnen, sich wieder stärker auf diejenigen Asylbewerber und Geflüchteten mit Bleibeperspektive zu konzentrieren. Eine Entlastung ist zudem bei den stark strapazierten Gerichten sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu erwarten.
Die Einreisezahlen aus den nordafrikanischen Staaten sind bereits im Laufe des Jahres 2016 stark angestiegen, obwohl die wenigsten Flüchtlinge Aussicht auf ein Bleiberecht haben. Die Schutzquoten für Menschen aus diesen Ländern war bereits 2016 verschwindend gering, was sich auch 2017 fortsetzte. Die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge der Antragsteller ohne Bleibeperspektive, binden erhebliche Kapazitäten und verursachen erhebliche Kosten, die durch die Unterbringung und Versorgung in Kommunen entstehen. In den meisten Fällen ist die Rückführung der abgelehnten Asylbewerber und Geflüchteten nicht oder nur mit einer erheblichen Zeitverzögerung möglich. Oftmals fehlen die Papiere und die Herkunftsländer sind nicht bereit, die Menschen zurückzunehmen. Die Kommunen tragen für die ausreisepflichtigen, aber geduldeten Asylbewerber, die nicht zurückgeführt werden können, die Kosten der Unterbringung und Versorgung. Diese werden jedoch nach Ablauf von wenigen Monaten nicht mehr vom Bund oder den Ländern erstattet. Die Einstufung der vier Staaten als sichere Herkunftsstaaten kann zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Asylsuchenden erst gar nicht auf die Kommunen verteilt, sondern in den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. künftigen AnkER-Zentren während ihres Verfahrens verbleiben und bei Ablehnung ihres Antrags unmittelbar von dort zurückgeführt werden. Schließlich ist die Einstufung der Länder auch ein wichtiges Signal an die Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, ihr Heimatland nicht aus "asylfremden Gründen" zu verlassen.
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