Die unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte Überarbeitung der bauplanungsrechtlichen Hinweise bezieht sich auf den Gesetzgebungsstand 24.10.2015. Somit berücksichtigen die Hinweise die Neuregelungen, Klarstellungen und befristeten Erleichterungen, die durch das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) mit Wirkung vom 26.11.2014 sowie durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) mit Wirkung vom 24.10.2015 in das Baugesetzbuch eingefügt worden sind.