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EU-Staaten einigen sich auf Reform der Rückführungsrichtlinie

Die EU arbeitet aktuell an der Überarbeitung der Regeln für die Rückkehr/Rückführung illegaler Migranten. Am 07.06.2019 hat sich der Rat „Justiz und Inneres“ auf eine Verhandlungsposition zur Rückführungsrichtlinie geeinigt. 

Die Neuregelungen haben zum Ziel, die Rückkehrverfahren zu beschleunigen, Untertauchen und Sekundärmigration zu verhindern und die Rückkehrquote zu erhöhen. 

Deshalb sollen die Verfahren für die Ausstellung von Rückkehrentscheidungen und die Einlegung von Rechtsbehelfen, einschließlich der Verpflichtung, die Rückkehrentscheidung gleichzeitig mit oder kurz nach der Entscheidung über die Beendigung eines legalen Aufenthalts auszusprechen, schneller werden. Personen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ausgesprochen wurde, sollen verpflichtet werden mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Sofern dies nicht erfolgt, sollen wirksame Sanktionen möglich werden.

Die Regeln für die freiwillige Rückkehr, einschließlich der Verpflichtung, spezielle Programme hierfür in den Mitgliedsstaaten aufzulegen, sollen überarbeitet werden. Weiterhin soll eine gemeinsame Liste mit objektiven Kriterien zur Bestimmung der Fluchtgefahr erstellt werden. Den Mitgliedsstaaten wird ausdrücklich ermöglicht Dritt-staatsangehörigen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellen, zur Durchführung des Rückkehrverfahren in Haft zu nehmen. 

Darüber hinaus sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bekommen, als letztes Mittel und vorbehaltlich bestimmter Garantien, einen Drittstaatsangehörigen in ein beliebiges sicheres Drittland abzuschieben, wenn ein bilaterales oder EU-weites Abkommen hierzu besteht. 

Anmerkung des DStGB

Die Einigung der Innenminister ist ein erster Schritt hin zu einer notwendigen Reform des EU-Asylsystems. Es ist gut und notwendig, dass die Rückführungsrichtlinie als ein Baustein im Bereich der Migration überarbeitet und teilweise geschärft oder konkretisiert werden soll, damit eine einheitliche Handhabung in den Mitgliedsstaaten garantiert ist. Dabei wird mit der vorgeschlagenen Reform der Weg, den Deutschlandmit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz gegangen ist, konsequenterweise auf der europäischen Ebene fortgesetzt. Ziel muss es sein, keine Anreize für illegale Migration zu bieten, damit es zum einen nicht zur Überforderung bei der Integration und zum 

anderen nicht zu einem Verlust der Akzeptanz für eine humanitäre Flüchtlingspolitik kommt.

Es wird die Aufgabe des neuen Europäischen Parlamentes und der neuen Europäischen Kommission sein, eine notwendige und grundsätzliche Reform des Europäischen Asylsystems durchzuführen. Die Hängepartie, die aufgrund der mangelnden Einigung von Parlament und Rat seit den Vorschlägen der Kommission aus dem Jahr 2016 besteht, muss beendet werden und der Weg für eine Reform freigemacht werden.

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Foto: © Marco2811-Fotolia.com

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