In dem Aktionsplan wird eine gezielte und maßgeschneiderte Unter-stützung vorgeschlagen, die individuellen Merkmalen Rechnung trägt, welche für Menschen mit Migrationshintergrund besondere Herausforderungen darstellen können – z. B. das Geschlecht oder der religiöse Hintergrund. Erfolgreiche Integration und Inklusion hängt sowohl von frühzeitigen Maßnahmen als auch von langfristigem Engagement ab.
Zwar sind für die Gestaltung und Umsetzung sozialpolitischer Maßnah-men in erster Linie die nationalen Regierungen zuständig, doch spielt die EU eine besondere Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Finanzierung, die Ausarbeitung von Leitlinien und die Förderung einschlägiger Partnerschaften.
Die wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans sind:
- Inklusive allgemeine und berufliche Bildung von der frühen Kindheit bis zur Hochschulbildung – mit Schwerpunkt auf einer einfacheren Anerkennung von Qualifikationen und dem fortdauernden Erlernen der Sprache – mit Unterstützung aus EU-Fonds.
- Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Anerken-nung von Kompetenzen, um den Beitrag von Migrantengemeinschaften – insbesondere der Frauen – in vollem Umfang zu würdigen und sicherzustellen, dass sie dabei unterstützt werden, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Kommission wird mit Sozial- und Wirtschaftspartnern sowie Arbeitgebern zusammenarbeiten, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, unternehmerische Initiativen zu unterstützen und Arbeitgebern die Anerkennung und Bewertung von Qualifikationen zu erleichtern.
- Förderung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten, einschließlich psychologischer Betreuung, für Menschen mit Migrationshintergrund. Neben der Bereitstellung zweckgebundener EU-Mittel soll mit dem Aktionsplan auch dafür gesorgt werden, dass die Menschen über ihre Rechte informiert werden. Zudem werden die besonderen Herausforderungen anerkannt, mit denen Frauen – insbesondere während und nach der Schwangerschaft – konfrontiert sind.
- Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum, der über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Asyl- und Migrationsfonds und das Programm „InvestEU“ finanziert wird, sowie Finanzierungsplattformen für den Erfahrungsaustausch auf lokaler und regionaler Ebene über die Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und von Segregation.
Umgesetzt wird der Aktionsplan durch die Mobilisierung von EU-Mitteln und die Schaffung von Partnerschaften mit allen Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Aufnahmegemeinschaften, Sozial- und Wirtschaftspartnern, der Zivilgesellschaft, lokalen und regionalen Behörden und dem Privatsektor. Mit dem Aktionsplan werden die Aufnahmegemeinschaften gestärkt, ihre Rolle bei der Gestaltung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen und -programmen unterstützt und gleichzeitig die Verantwortung der betreffenden Menschen für die Teilhabe an der Gesellschaft des Aufnahmelandes hervorgehoben. Der Zugang zu Dienstleistungen soll durch den Einsatz digitaler Werkzeuge modernisiert werden. Außerdem wird der Aktionsplan die Faktengrundlage verbessern, um die Weiterentwicklung der politischen Maßnahmen zu fördern und eine gute Überwachung der Ergebnisse zu gewährleisten.
Der Aktionsplan sowie weitere detaillierte Informationen sind hier abrufbar.
Hintergrund
Heute sind rund 34 Millionen Einwohner der EU außerhalb der EU geboren (etwa 8 % der EU-Bevölkerung), und 10 % der in der EU geborenen jungen Menschen (15-34 Jahre) haben mindestens einen im Ausland geborenen Elternteil. Migrantinnen und Migranten sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Migrationshintergrund spielen eine Schlüsselrolle in der europäischen Gesellschaft und in verschiedenen Sektoren unserer Wirtschaft, darunter in systemrelevanten Berufen. Dennoch sind sie nach wie vor mit Herausforderungen konfrontiert, was den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und sozialer Inklusion angeht.
Der Aktionsplan für Integration und Inklusion wird zusammen mit dem anstehenden Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und dem EU-Aktionsplan gegen Rassismus umgesetzt. Ferner wird er eng mit dem strategischen Rahmen der EU zur Gleich-stellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025, der geplanten Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und dem Bericht über die Unionsbürgerschaft verknüpft sein.
Bewertung des DStGB
Der DStGB hat sich an der EU-weiten Konsultation des Aktionsplans beteiligt und eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist hier abrufbar.
Weitere Informationen:
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