Daraus geht insbesondere hervor, dass insgesamt 361.059 Verfahren bei den Gerichten anhängig sind. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren beträgt 7,8 Monate, im Falle von sog. Widerrufsverfahren sogar 20 Monate. Bis Ende Januar 2018 sind insgesamt 8907 mobile Datenträger zur Identitätsbestimmung eines Asylsuchenden ohne Identitätsdokumente ausgelesen worden. Davon sind Fälle als aktenrelevant eingestuft und im Asylverfahren verwendet worden. Aus kommunaler Sicht müssen insbesondere die gerichtlichen Verfahren dringend beschleunigt und der Rechtsschutz stärker konzentriert werden. Die Kommunen müssen sich auf eine eindeutige Identitätsfeststellung durch das BAMF verlassen und bei Zweifeln die Identität und Echtheit der Dokumente selbst prüfen können.
Die Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die LINKEN (Drucksache 19/635) ist unter der Drucksache 19/1371 am 22.03.2018 erschienen und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Darin finden sich u.a. folgende aus kommunaler Sicht relevante Informationen:
Gesamtschutzquote
Die Gesamtschutzquote für erwachsene Asylbewerber und Flüchtlinge lag 2017 bei 43,3 Prozent. Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag im Jahr 2017 bei 85,5 Prozent, bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 75,5 Prozent und bei allen Personen unter 18 Jahren bei 59,5 Prozent.
Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen
Insgesamt sind im Jahr 2017 328.382 Klagen bei den Gerichten eingegangen. Die meisten richten sich gegen eine ablehnende Entscheidung oder gegen den lediglich subsidiären Schutzstatus. 32 Prozent der Klagen wurden abgelehnt und in 45 Prozent erledigen sich die Verfahren anderweitig, etwa durch eine Klagerücknahme oder anderweitige Erledigung. 361.059 Rechtsmittel sind bei den Gerichten anhängig. Die Verfahrensdauer beträgt im Durchschnitt 7,8 Monate. Nur bei den im Verhältnis wenigen Klagen gegen einen Bescheid im sog. Widerrufsverfahren beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 20 Monate. Im Widerrufsverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auch weiterhin vorliegt oder sich beispielsweise die Verfolgungssituation dauerhaft geändert hat bzw. diese nicht mehr besteht und den Betroffenen bei einer Rückkehr keine Gefahren mehr drohen.
Personalsituation im BAMF
Das BAMF hat zum Stand 1. März 2018 einen Personalstand von insgesamt 7001 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) (Dauerpersonal, befristetes Personal und Unterstützungskräfte). Es liegen zudem Einstellungszusagen in Höhe von 108 VZÄ für neu einzustellendes Personal vor. Inklusive des sich im Zulauf befindlichen Personals beläuft sich der Personalstand des BAMF auf insgesamt 7109 VZÄ. Der Fokus des BAMF liegt weiterhin auf dem Abbau von Altverfahren, der Bearbeitung aller Neuverfahren innerhalb von drei Monaten, der Regelüberprüfung zu Verfahren gem. § 73 AsylG, einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung sowie auf der Weiterbildung der Beschäftigten. Andere Schwerpunkte sind die Bearbeitung der Gerichtsverfahren, eine verbesserte Prozessvertretung sowie weitere Verfahrensoptimierungen im Bereich der Integration (bspw. Zusteuerung in Integrationskurse).
Kosten für einen bundesweit möglichen Fingerabdruckvergleich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Aktuell wurden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb von FAST-ID Geräten (Fingerabdruck-Schnellabgleich-Geräte) sowie initiale Softwareentwicklung mit Logistik/Inbetriebnahme und Schulungen bis zu einer Gesamthöhe von 10.500 Tausend Euro im Jahr 2018 sowie für den Support in Höhe von je 500 Tausend Euro für die Jahre 2019 und 2020 geschaffen. Die konkreten finanziellen Aufwendungen werden sich jedoch erst im Laufe des Weiteren Verfahrens – etwa nach der Beauftragung und den konkreten Gegebenheiten bei der technischen Realisierung – ergeben.
Asylstatistik