Aus einem Entwurf einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey im Auftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) geht nach Erkenntnissen des DStGB hervor, dass die Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Asylbewerber zwar angestiegen ist, der Bund dennoch weitere Maßnahmen für ein konsequenteres Rückführungsmanagement zu treffen habe.
Bis Ende des Jahres 2017 werde es laut der Studie in Deutschland etwa 485 000 ausreisepflichtige Asylbewerber geben. Laut einer Prognose sei damit zu rechnen, dass etwa nur 85 000 Flüchtlinge Deutschland tatsächlich wieder verlassen werden. 400 000 Ausreisepflichtige würden demnach bleiben. Die Umsetzung der Abschiebungen dauere laut den Autoren zu lang. Bis die Geflüchteten in ihre Herkunftsländer zurückkehrten, vergingen oft zwischen einem und viereinhalb Jahren.
Die Studie macht vor dem Hintergrund insgesamt 14 Vorschläge für eine konsequentere Rückführung. Die Studie empfiehlt u.a. ein mit den Bundesländern koordiniertes Rückkehrmanagement, die konsequente digitale Erfassung im Ausländerzentralregister, mehr finanzielle Anreize für freiwillige Rückkehrer und eine Kürzung der Geldleistungen geduldeter Flüchtlinge bzw. den Übergang zu Sachleistungen aus. Insbesondere Asylsuchenden, die krank seien oder keine Passpapiere vorlegten, solle man für Essen oder Kleidung statt Geld nur noch Sachleistungen geben. Die Leistungen sollten auch gekürzt werden, wenn Asylbewerber nicht zur Klärung ihrer Identität oder zur Beschaffung von Passersatz-Dokumenten beitrügen.
Aus Sicht des DStGB greifen die – wenn auch vorläufigen Ergebnisse – der Studie wichtige kommunale Forderungen für eine zügigere Rückführung ausreisepflichtiger Asylbewerber auf. Darüber hinaus ist aus kommunaler Sicht ein entscheidender Schritt, dass Rücknahmeabkommen mit den betroffenen Ländern geschlossen werden und eine Verschärfung der Einreisekontrollen erfolgt. Aktuelle Positionen des DStGB zur Flüchtlingspolitik und der Rückführung ausreisepflichtiger Asylbewerber sind im auf der Homepage des DStGB im Schwerpunktbereich „Asyl und Flüchtlinge“, insbesondere im 3. Maßnahmenkatalog zur Flüchtlingspolitik unter www.dstgb.de abrufbar.