Der „Masterplan Migration“ wurde am Dienstag vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgestellt. Am 5. Juli verständigte sich die Große Koalition auf ein gemeinsames Vorgehen in der Migrationspolitik. Die Einigung betrifft die Sicherung der nationalen Außengrenzen, ist jedoch nicht in den Plan integriert worden. Insoweit handelt es sich um ein Plan des Bundesinnenministeriums.
Der Masterplan enthält 63 Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Migration und ist in vier Handlungsfelder untergliedert: Herkunftsländer, Transitländer, Europäische Union und Deutschland.
Wesentliche Maßnahmen sind aus Sicht des DStGB u.a.:
- Die Verbesserung der Rückübernahme durch Unterstützung der Herkunftsländer bei der Identifikation ihrer Staatsangehörigen in Transitländern, um sie mit Ersatzreisepapieren auszustatten und wieder aufzunehmen. Die Verringerung der Fluchtursachen, Unterstützung der Beratungs- und Betreuungszentren im Hinblick auf die Schaffung und Vermittlung von Ausbildungs- und Beschäftigungsprogrammen und die Stärkung der Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
- Hilfe vor Ort in den Herkunfts- und Transitländern durch Unterstützung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen einschließlich der aufnehmenden Gemeinden. Die Einrichtung sog. „Sichere Orte“ zur Verhinderung weiterer Flucht- und Migrationsbewegung sowie die Stärkung der Aufnahmekapazitäten insbesondere in Regionen im Umfeld von Konfliktherden.
- Die EU-Außengrenzen sollen besser geschützt werden. Frontex soll gestärkt und zu einer "Europäischen Grenzpolizei" ausgebaut werden. Es soll ein krisenfestes und solidarisches Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) samt Optimierung der Dublin-Verordnung geschaffen werden. Asylverfahren sollen durch EU-weit einheitlichen Standards beschleunigt sowie klare Verantwortlichkeiten und effiziente Verfahren sowie faire Lastenteilung zwischen allen Mitgliedstaaten im Rahmen der Vorgaben der Dublin-VO einschließlich einer solidarischen Verteilung von Schutzbedürftigen im Krisenfall geschaffen werden.
- Einrichtung von Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (AnkER-Zentren) sowie Umsetzung gemeinsam mit den Bundesländern. Schnelle, effiziente und sichere Asylverfahren durch Bündelung von Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen. Eine Verteilung der Antragsteller auf die Städte und Gemeinden soll erst erfolgen, wenn ihr Schutzstatus positiv festgestellt ist. Das gesamte Asylverfahren von der Antragstellung bis zur Asylentscheidung, einschließlich Rückkehrberatung, freiwilliger Rückkehr oder Rückführung soll dort vorgenommen werden. Dort wird auch eine generelle Altersfeststellung bei Zweifelsfällen durchgeführt. Die Aufenthaltszeiten für Menschen in den Einrichtungen soll so kurz wie möglich sein. Es soll ein Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen gelten.
- Die Asylverfahren sowie Gerichtsverfahren sollen beschleunigt und eine Qualitätssicherung der Asylentscheidungen samt lückenloser Sicherheitsprüfung mit erkennungsdienstlicher Behandlung im Asylverfahren erfolgen. Die Bundespolizei soll dabei generell einbezogen und die Übermittlung und Nutzung der AZR-Nummer zur eindeutigen Identifizierung in den Sicherheitsüberprüfungsverfahren ermöglicht werden. Bei unbegleiteten Minderjährige soll bei Zweifeln auf die Einführung einer verbindlichen medizinischen Altersfeststellung hingewirkt werden. Das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken soll auf den Zeitpunkt der Vollendung des sechsten Lebensjahres herabgesetzt werden.
- Die Rückführung soll beschleunigt und Mitwirkungsverweigerer, z.B. in Fällen von ldentitätsverschleierung, sollen klarer identifiziert und sanktioniert werden. Staatliche Erlaubnisse und Leistungen sollen an das Vorliegen von gültigen Reisedokumenten geknüpft werden. Der Ansatz zentraler Ausländerbehörden der Länder für die Aufenthaltsbeendigung soll fortentwickelt werden. Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.
- Das Ausländerzentralregister (AZR) soll zum alleinigen zentralen Ausländerdateisystem ausgebaut und zu einer stärkeren Automatisierung fortentwickelt werden. Es sollen standardisierte Prozesse aller beteiligten – auch kommunalen - Behörden zur besseren und schnelleren Identifizierung von Mehrfach- und Intensivtätern eng aufeinander abgestimmt werden. Zudem sollen die Speichertatbestände im AZR zur besseren Steuerung von Rückführungen und freiwilligen Ausreisen sowie gewährten Ausreiseförderungen und besseren Identifizierung bei Rückführungen ausgeweitet werden.
- Es soll ein bedarfsorientiertes Fachkräftezuwanderungsgesetz, das die bestehenden Regelungen im Aufenthaltsgesetz ergänzen und besser systematisieren soll, erarbeitet sowie eine Implementierung flankierender Maßnahmen bei Qualifikationsanerkennungs- und Verwaltungsverfahren, Spracherwerb und Werbung im Ausland erfolgen.
- Es soll eine bessere Qualität und Abschlüsse bei Sprach- und Integrationskursen erreicht werden. Kurszuweisungen sollen verstärkt und verbessert, eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Teilnahmepflicht sowie Anreize für das Erreichen des Sprachniveaus B 1 geschaffen werden. Eine Evaluierung der Integrationskurse zur Ermittlung von Möglichkeiten zur weiteren Steigerung der Qualität der Kurse soll folgen. Dazu gehört eine unverzügliche Einleitung der Evaluierung des Integrationskurses.
Das Statement des Hauptgeschäftsführers des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, zum Masterplan ist unten abrufbar.
Der vollständige Masterplan Migration ist unten abrufbar.
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