Der DStGB appelliert an Regierung, Opposition und Länder, die Vorschläge des sogenannten Sicherheitspaketes rasch umzusetzen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Migrationsgeschehen zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen und gleichzeitig die Sicherheit in Deutschland zu verbessern.
Deutschland hat in den vergangenen Jahren rund 1,2 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und zusätzlich mehr als 600.000 Asylsuchende aus anderen Staaten aufgenommen. Städte und Gemeinden tragen die Hauptlast bei Unterbringung, Versorgung und Integration. Die Kapazitäten in den Kommunen sind vielerorts ausgeschöpft und die Städte und Gemeinden sind an ihrer Belastungsgrenze. Wir brauchen dringend eine Begrenzung der Zuwanderung, um uns um die Menschen mit Bleibeperspektive zu kümmern, die bereits in Deutschland sind. Daher ist es notwendig, den vor einigen Monaten beschlossenen EU-Asylkompromiss jetzt rasch umzusetzen. Wenn das zu lange dauert, müssen wir nationale Maßnahmen ergreifen. Es erscheint sinnvoll, die deutschen Grenzen so lange zu kontrollieren, bis die europäische Asylreform in Kraft ist. Gleichzeitig ist es richtig, die Anstrengungen zu verstärken, dass Menschen ohne Bleiberecht in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Hier sollte eine „Task Force Abschiebungen“ des Bundes etabliert werden, um die Prozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
Es ist bedauerlich und unverständlich, dass die Kommunen in die jetzt laufenden Beratungen nicht unmittelbar eingebunden sind. Die umsetzende Ebene muss mit am Tisch sitzen, wenn Entscheidungen über Migration und Sicherheit getroffen werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass die Expertise und die Bedarfe der Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Um mittel- und langfristig die ausreichende Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Mammutaufgabe Integration sicherzustellen muss es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Migration und Integration“ in Art. 91a des Grundgesetzes geben. Integration ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht nach dem Motto „Bund und Länder entscheiden, die Kommunen setzen um“ behandelt werden darf.