Aus Sicht des DStGB ist anzuerkennen, dass der Bund in den Jahren 2016-2018 den Kommunen erhebliche Mittel für die Aufnahme und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen bereitgestellt hat. Das Geld muss bei den Kommunen jedoch auch ankommen, um bedarfsspezifisch und flexibel für die Unterbringung und Integration fördern zu können. Die vorgesehenen Mittel des Bundes in Höhe von 8 Mrd. Euro bis 2021 müssen zwingend aufgestockt und von den Ländern unmittelbar und vollständig an die Kommunen weitergereicht werden. Der vollständige Bericht ist im Download-Bereich abrufbar.
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