Im Zeitraum Januar bis Juni 2019 wurden insgesamt 84.866 förmliche Asylanträge gestellt (davon 72.953 Erst- und 11.913 Folgeanträge). Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2018 von 7,5 auf 6 Monate gesenkt werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im selben Zeitraum über die Anträge von 102.489 Personen entschieden. Dies sind knapp 23.000 weniger Entscheidungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Knapp 25.000 Personen wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. 10.000 Personen erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 3.500 Personen (3,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Ab-satz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 31.000 Personen. Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 33.000 Personen.
Weiterhin sind zum 30.06.2019 noch 52.000 Asylverfahren beim Bundesamt anhängig, was in etwa den anhängigen Verfahren aus dem Vorjahreszeitraum entspricht.
Insgesamt waren zum 31.12.2018 1,8 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert. Im Vergleich zu 2017 ist die Zahl der Schutzsuchenden damit um 101.000 Menschen gestiegen. Darin umfasst sind sowohl Menschen mit laufenden und abge-schlossenem Asylverfahren, sowie abgelehnte oder nach Ablauf des Schutzstatus ausreisepflichtige Menschen.
Die Asylgeschäftsstatistik für das erste Halbjahr des Jahres ist auf der Seite des Bun-desamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter www.bamf.de abrufbar.
Bewertung des DStGB
Aus Sicht des DStGB sind die aktuellen Asylzahlen mit Licht und Schatten zu bewerten. Die weiterhin rückläufigen Antragszahlen zeigen, dass die ergriffenen Maßnah-men zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen greifen und der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgelegte Korridor von 180.000 – 220.000 Flüchtlingen pro Jahr eingehalten wird.
Die rückläufigen Asylzahlen ermöglichen es, dass die Ressourcen zukünftig so verteilt werden, dass die Integration derjenigen, die mittel- und langfristig hierbleiben werden, finanziell besser ausgestattet werden kann. Dabei sind Bund und Länder in der Pflicht, die Kommunen langfristig bei dieser Aufgabe zu unterstützen.
Die rückläufigen Fallzahlen ermöglichen es dem BAMF darüber hinaus, zukünftig im Rahmen der gesetzlichen Regelüberprüfung Personen, denen in der Vergangenheit ein Schutzstatus erteilt wurde, zu überprüfen und, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen, diese zu widerrufen.
Nachdem die Bundesregierung mit dem Migrationspaket vom Sommer die Hausaufgaben gemacht hat, ist es nun erforderlich, einen wirksamen und tragfähigen Mecha-nismus zur Verteilung von Flüchtlingen auf der europäischen Ebene zu schaffen. Hier ist es zu begrüßen, dass die gewählte, zukünftige EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, dies zu einer ihrer Prioritäten im Amt erklärt hat.
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