Der aktuellen Asylstatistik sind zusammenfassend folgende Fakten und Zahlen zu entnehmen:
Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im 1. Halbjahr 2018
Im 1. Halbjahr 2018 wurden insgesamt 93.316 förmliche Asylanträge gestellt (davon 81.765 Erst- und 11.551 Folgeanträge), 18.300 (-16,4 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (111.616 Anträge).
Die Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis Juni 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren Syrien, Irak und Afghanistan gefolgt von Nigeria, der Türkei und Iran.
In den Monaten Januar bis Juni 2018 hat das Bundesamt über die Anträge von 125.190 Personen entschieden, 282.957 weniger (- 69,3 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Juni 2018 bei 52.514 (zum 31. Mai 2018: 50.373; zum 30. Juni 2017: 146.551).
19.433 Personen (15,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.668 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 17.765 Personen (14,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
14.084 Personen (11,3 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 6.165 Personen (4,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 45.198 Personen (36,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 40.310 Personen (32,2 Prozent).
Weitere detailliertere Informationen zu den Statistiken sind unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de abrufbar.
Anmerkung des DStGB
Das Positionspapier des DStGB sowie der erst kürzlich aktualisierte Aktionsplan zur Flüchtlingspolitik sind auf der Homepage des DStGB unter www.dstgb.de in den Rubriken Aktuelles und Asyl und Flüchtlinge abrufbar.
(Foto: © nmann77-Fotolia.com)