OVG Münster: Kein Flüchtlingsstatus eines Syrers allein wegen Wehrdienstentziehung
Syrische Asylbewerber, die sich im Heimatland dem Militärdienst entzogen haben, können nicht allein aus diesem Grund als Flüchtling anerkannt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese im Fall der Rückkehr nach Syrien eine gesetzmäßige oder extralegale Bestrafung bis hin zu Folter befürchten …
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