Bei einem Gipfel der Innen- und Außenminister der EU-Staaten in Paris haben sich 14 Staaten grundsätzlich zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen bereit erklärt. Dabei haben Frankreich, Deutschland, Finnland, Luxemburg, Portugal, Litauen, Kroatien und Irland sich auch formal zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit erklärt. Die EU-Staaten wollen nun bis zum Gipfeltreffen in Malta im September eine formale Lösung erarbeiten.
Italien und Malta lehnen Lösung ab
Die Regierungen von Italien und Malta haben die Einigung abgelehnt. Sie fordern zum einen, dass nicht nur ein Verteilmechanismus für aus Seenot gerettete Flüchtlinge ausgehandelt wird, sondern auch für diejenigen, die ohne Hilfe eines Rettungsschiffes an den Küsten der beiden Länder anlanden. Weiterhin müssten auch andere Mittelmeerstaaten, wie Frankreich, ihre Häfen für Flüchtlinge und Rettungsschiffe öffnen. Darüber hinaus kritisieren die Regierungen von Malta und Italien, dass die EU nicht genug gegen Schlepperbanden vorgeht.
Reform der gemeinsamen Asylpolitik nicht in Sicht
Eine notwendige Reform der gemeinsamen Europäischen Asylpolitik ist weiterhin nicht in Sicht. Dabei gibt es zwar Einigungen u.a. bei der Reform der Rückführungs-richtlinie, aber keine Bewegung bei einer Reform des Dublin-Systems und der Frage,wie Flüchtlinge innerhalb der EU verteilt werden. Grundsätzlich ist der Staat für das Asylverfahren verantwortlich, in dem Flüchtlinge die Europäische Union betreten. Dieser EU-Staat ist auch für den Asylantrag zuständig. Dieses Verfahren soll sicher-stellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedsstaat inhaltlich geprüft wird.
Anmerkung des DStGB
Die Einigung über einen provisorischen Verteilmechanismus ist grundsätzlich zu begrüßen. Notwendig ist allerdings eine langfristige Lösung, die dringend notwendige humanitäre Seenotrettung mit einer konsequenten Asylpolitik verbindet, die ausdrücklich die Rückführung von nicht asylberechtigten Personen einschließt. Klar muss auch sein, dass es faktisch Grenzen der Aufnahmefähigkeit für EU-Staaten und auchKommunen gibt, da sonst weder eine humanitäre Unterbringung noch eine gelungene Integration möglich sind. Eine Reform der gemeinsamen Asylpolitik muss mehrere Punkte enthalten. Es braucht verbindliche Quotenregelungen zur Verteilung von Flüchtlingen und eine Überarbeitung des Dublin-Verfahrens, damit es nicht zu Überforderungen einzelner Staaten kommt. Weiterhin braucht es gemeinsame Standards bei den Asylverfahren in den EU-Staaten. Dadurch würde es auch ermöglicht, gemeinsame „Hotspots“ entlang der EU-Außengrenze zu schaffen, die eine bessere Erstaufnahme von asylsuchenden Personen ermöglichen und von denen diejenigen ohne Aussicht auf Asyl direkt zurückgeführt werden können. Damit kann nicht nur die Zuwanderung gesteuert, sondern auch die Außengrenze der EU effektiver geschützt werden. Die Grenzschutzorganisation Frontex muss darüber hinaus von den Mitgliedsstaaten die notwendigen Ressourcen für einen effektiven Grenzschutz erhalten, damit auch Schlepperbanden wirksam bekämpft werden können. Weiterhin sind mehr Rückführungsabkommen mit Drittstaaten notwendig, um Nicht-Aufenthaltsberechtige schnell und konsequent abschieben zu können.
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