Die Gesprächsergebnisse lassen sich schwerpunktmäßig anhand der einzelnen Tagesordnungspunkte wie folgt zusammenfassen:
1. Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Aufgrund der im August 2012 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (RL 2012/19/EU – Waste Electrical and Electronic Equipment – WEEE) muss in Deutschland bis zum 14.02.2014 eine Änderung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) erfolgen. Vor diesem Hintergrund sprachen sich die kommunalen Spitzenverbände auf der Grundlage eines von diesen der UMK vorgelegten gemeinsamen Positionspapiers für eine kommunale Steuerungs- und Sammlungsverantwortung bei den Elektro- und Elektronikaltgeräten aus. Es gehe darum, gemeinsam mit dem Handel eine flächendeckende Entsorgung insbesondere von Elektronikkleinstgeräten (Handys, Rasierer etc.) auf sachgerechtem Wege und nicht über die graue Tonne etc. zu erreichen. Die EU-Vorgabe nach einer zwingenden Rücknahmepflicht des Handels bei einer entsprechenden Größenordnung der Läden von mehr als 400 m² und eine Einengung der Rückgabepflicht auf Elektroaltgeräte bis zu 25 cm Kantenlänge (Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie) sahen die kommunalen Spitzenverbände als nicht bürgernah und praktikabel an. Stattdessen sprachen sie sich auf der Grundlage von Kooperationen mit dem Handel (freiwillige Selbstverpflichtungen) für eine Erweiterung der bestehenden Rücknahmekonzepte (erweiterte Sammlung in öffentlichen Gebäuden wie Bibliotheken, Schulen etc.; Miterfassung bei der mobilen Schadstoffsammlung; verstärkte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklung von Angeboten zur haushaltsnahen Sammlung) aus. Insoweit existieren auch bereits in vielen Kommunen bürger- und praxisnahe Konzepte zur Elektronikkleingerätesammlung. Diese gelte es fortzuentwickeln.
Die Umweltminister hielten das gemeinsam von den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU vorgelegte Positionspapier zur kommunalen Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für eine geeignete Grundlage, die Sammlung ab dem Jahre 2014 entsprechend durchzuführen. Sie betonten aber, dass eine Flächendeckung gewährleistet sein müsse, welche nur durch eine ausreichende Kooperation mit dem Handel geschehen könne. Insoweit stellten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände heraus, dass eine konkrete Vereinbarung mit den Baumärkten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten vorgesehen sei und auch der übrige Handel im Sinne einer Selbstverpflichtung einbezogen werden solle.
2. Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Die kommunalen Spitzenverbände und die Vertreter der UMK waren sich im Grundsatz darin einig, dass zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG) stärkere Initiativen auch der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission erforderlich seien. Feinstaub und Stickstoffdioxyd belasten die Gesundheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus wirken sich diese Luftschadstoffe auch negativ auf die Städte und Gemeinden als Wohnstandorte aus. Die kommunalen Bemühungen, die Verkehrsimmissionen mit stadtplanerischen, verkehrsplanerischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu verringern, stoßen an ihre Grenzen. Daher wurden seitens der kommunalen Spitzenverbände folgende Maßnahmen, denen von den Vertretern der anwesenden Länder zugestimmt wurde, zur Verbesserung der Luftqualität für erforderlich gehalten:
- Schnelle Einführung der modernsten Abgasnorm EURO 6 nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für den Bestand (Nachrüstpflicht).
- Prüfung strengerer immissionsschutzrechtlicher Vorgaben für Industrieanlagen und Kraftwerke, die maßgebliche Emittenten von Feinstaub sind (Bekämpfung an der Quelle).
- Wirtschaftliche Anreize zur Umrüstung durch eine stärker emissionsbezogene Kfz-Steuer für Pkw.
- Fortschreibung und Stärkung der emissionsabhängigen Mautgebührenstaffelung.
- Verbesserung der Anreize für die Nachrüstung mit Filtersystemen, die sowohl den Partikel- als auch den Stickoxidausstoß bereits zugelassener Fahrzeuge reduzieren.
- Einführung eines bundesweiten Förderprogramms für die Anschaffung abgasarmer, nicht mautpflichtiger leichter Lkw’s.
- Zusätzliche Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (z.B. durch intelligente Ampelschaltungen, zügigen Ausbau der Elektromobilität , Radweg- und ÖPNV-Ausbau)
- Erhöhung der Finanzmittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung von 1,34 Mrd. Euro auf 1,96 Mrd. Euro ab dem Jahr 2014 (GVFG).
3. Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
Zum weiteren Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme herbeizuführen und an der Grundsatzorientierung, das 30-ha-Ziel einer Flächeninanspruchnahme pro Tag bis zum Jahre 2020 zu erreichen, besteht Einigkeit. Jedenfalls müsse dem dauerhaften Verlust von Flächen und damit auch von Natur und Landschaft durch eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung (Schrumpfung) notwendig sei, entgegengewirkt werden. Daher sei der gegenwärtige Wert von ca. 87 ha/Tag in Anspruch genommener Fläche nach wie vor unbefriedigend.
Die kommunalen Spitzenverbände betonten, dass die Städte und Gemeinden das Ziel der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ bei ihren planerischen Entscheidungen im Fokus hätten. Als Planungsträger seien die Städte und Gemeinden aber häufig Hemmnissen ausgesetzt, speziell Innenentwicklungspotenziale (Brachen, Konversionsflächen etc.) zu mobilisieren. Daher sprachen die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände neben dem Immissionsschutz und dem Denkmalschutz insbesondere auch die mangelnde Verfügbarkeit von Flächen im Innenbereich an. Hier sei insbesondere die BIMA gefordert, etwa im Innenbereich vorhandene Konversionsflächen zu adäquaten finanziellen Bedingungen an die Kommunen zu übertragen. Auch bleibe der Bund aufgefordert, die Städtebauförderungsmittel, die speziell auch für den Umbau in Innenstädten und Ortskernen genutzt werden können, von gegenwärtig 455 Mio. Euro/Jahr auf mindestens 600 Mio. Euro/Jahr zu erhöhen. Einigkeit bestand zudem darin, bei der in der nächsten Legislaturperiode anstehenden Grundsteuerreform einen wohnpolitischen Akzent einzufügen. Hier sprachen sich die kommunalen Spitzenverbände für die Einführung eines zonierten Satzungsrechts aus, wonach im Innenbereich rechtlich bebaubare, aber tatsächlich unbebaute Grundstücke seitens der Kommunen auf der Grundlage einer Änderung des Grundsteuerrechts mit einem höheren Hebesatz belegt werden können.
4. Hochwasserschutz
Zu diesem aus Zeitgründen nur relativ kurz behandelten Thema vereinbarte die UMK mit den kommunalen Spitzenverbänden einen engen Gedankenaustausch. Dieser müsse sowohl die Themen „Vorbeugender Hochwasserschutz“ und „ Beschleunigung von Planverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen“ als auch die Thematik der Verwendung entsprechender Baumaterialien für Gebäude in hochwassergefährdeten Gebieten enthalten. Für den Herbst 2013 ist eine Sonder-Umweltministerkonferenz zum Thema Hochwasserschutz vorgesehen.